Flexibilität ist Trumpf – ändern sich Ziele, lässt sich die Strategie jederzeit anpassen.

Flexibilität ist Trumpf – ändern sich Ziele, lässt sich die Strategie jederzeit anpassen. (Foto: © iStock | skynesher)

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Chancen für Pensionszusagen

Eine der klassischen Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind Pensionszusagen. Doch die Niedrigzinspolitik verwandelt sie oft in eine tickende Zeitbombe. Weil Erträge ausbleiben, droht eine Unterfinanzierung. Mit Investmentfonds können Unternehmen geschickt gegensteuern.

Gute Fachkräfte sind in jeder Branche rar. Um die besten im Unternehmen zu halten, haben sich Firmeninhaber vieles einfallen lassen. Eines der beliebtesten Instrumente ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die Arbeitnehmer seit 2002 sogar einen gesetzlichen Anspruch haben. Das Prinzip: Sie können einen Teil ihres Entgelts in Beiträge zu einer bAV umwandeln, um später eine Zusatzrente zu erhalten. Dies ist eine Aufgabe des Unternehmers. Er zahlt aus dem unversteuerten Bruttogehalt den vereinbarten Betrag in einen Vorsorgevertrag, in der Regel bei einer Versicherung.

Auch im Handwerk haben sich die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge etabliert – von der Direktversicherung, über die Pensionskasse bis hin zur Pensionszusage. Die Pensionszusage verdient dabei besondere Beachtung. Nicht nur, weil sie das Instrument der Wahl ist, mit dem sich gerade Betriebsinhaber, zum Beispiel als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, ihre Altersvorsorge gestalten. Sondern weil ihre Ausfinanzierung im Spagat zwischen Handels- und Steuerbilanz häufig zu Kompromissen führt, die mit näher rückendem Pensionszahlungsbeginn eine Nachfinanzierung erforderlich machen können.

Hohe Rückstellungen fällig

»Nicht benötigte Liquidität kann jederzeit in das Portfolio einfließen.« Janko Burkert, Vertriebsdirektor der SIGNAL IDUNA Asset Management Foto: © Christoph Tappé»Nicht benötigte Liquidität kann jederzeit in das Portfolio einfließen.« Janko Burkert, Vertriebsdirektor der SIGNAL IDUNA Asset Management Foto: © Christoph Tappé

Denn für Pensionszusagen müssen Unternehmen in ihrer Bilanz Rückstellungen bilden. Die werden in der Handelsbilanz höher angesetzt als in der Steuerbilanz, so dass das Unternehmen sie steuerlich nicht vollständig geltend machen kann. Wie hoch die Rückstellungen in der Handelsbilanz ausfallen, errechnet sich anhand eines Rechnungszinses und der Sterblichkeitsrate. Da die Menschen immer älter werden, sind länger Rentenzahlungen zu leisten. Weil das bei niedrigerem Rechnungszins geschieht, muss also der Betrieb bei den Rückstellungen ordentlich drauflegen, um die Deckungslücke auszugleichen.

 

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Pensionszusagen oft unterfinanziert

Gelingt keine ausreichende Nachfinanzierung, muss das Unternehmen die späteren Pensionszahlungen aus der Liquidität des jeweiligen Geschäftsjahres decken und belastet damit ungewollt in der Zukunft den laufenden Betrieb und dessen Handlungsspielräume. Das kann zudem die Bonität eines Unternehmens negativ beeinflussen, sagen Bilanzexperten. Das Szenario als solches ist jedenfalls keine Seltenheit: 70 Prozent aller Pensionszusagen, so schätzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sind unterfinanziert.

Insofern ist es wichtig gegenzusteuern, bevor die Pensionsberechtigten das Rentenalter erreicht haben. Hierfür bietet sich der Einsatz von Investmentfonds an – auch und gerade in der Ergänzung bereits bestehender Rückdeckungslösungen wie beispielsweise Versicherungen. Mit einer an den Bedürfnissen des Unternehmens und der Zeitachse der Pensionsverpflichtungen ausgerichteten Anlagestrategie kann der Mehrbedarf an Kapital mit einem unter Umständen reduzierten zusätzlichen Liquiditätseinsatz gedeckt werden. Als besonders vorteilhaft erweist sich in diesem Fall die damit einhergehende Flexibilität von Fonds: Denn Ein- wie Auszahlungen können jederzeit angepasst und ausgesetzt werden. Auch lässt sich die Chancenorientierung eines Portfolios jederzeit neu ausrichten.

 

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Text: / handwerksblatt.de