Das Basisregister für Unternehmensstammdaten soll bis 2024 betriebsreif sein

Das Basisregister für Unternehmensstammdaten soll bis 2024 betriebsreif sein (Foto: © andreykuzmin/123RF.com)

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Bürokratieabbau: Bundeskabinett beschließt Basisregister

Mit einem zentralen Register und bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummern will die Bundesregierung Unternehmen weiter von Bürokratie entlasten. Betriebe sollen profitieren, indem sie Daten nicht mehrfach zuliefern müssen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass künftig beim Statistischen Bundesamt ein Register über Basisdaten von Unternehmen errichtet und betrieben werden soll. Zur eindeutigen Identifikation erhalten Unternehmen mit Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer. Ziel ist es, Unternehmen weiter von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden.

Betriebsreife bis 2024

Gleichzeitig das dazu beitragen, die Qualität der Registerdaten zu verbessern und ihre Verwaltung durch die Vernetzung der Register effizienter machen. Die Bundesregierung setzt mit der Regelung eine Maßnahme aus ihrem 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen um. Das Basisregister für Unternehmensstammdaten soll bis 2024 betriebsreif sein. Die Regierung schätzt das Entlastungspotenzial auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

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Viele Register, kaum Austausch

In Deutschland gibt es etwa 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die größtenteils unabhängig voneinander handeln und sich in der Regel nicht austauschen. Viele Unternehmen werden in mehreren Registern – teilweise mit sich überschneidenden Daten und verschiedenen Identifikationsnummern – geführt. Dieses System sei fehleranfällig, zeitaufwändig und hoch bürokratisch.

Quelle: Bundesregierung

Text: / handwerksblatt.de

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