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Corona-Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar

Zwei Monate früher als geplant laufen die Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz zum 2. Februar ausl. Betriebliche Hygienekonzepte, Abstandsregeln und Testangebote sind betroffen. Handwerkspräsident Jörg Dittrich begrüßt das vorzeitige Ende der Vorschriften.

Die befristete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung läuft vorzeitig zum 2. Februar - zwei Monate früher als geplant - aus. Das Bundesarbeitsministerium begründet das mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Corona-Infektionen, der schwächeren Krankheitsverläufe und der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung. In Arztpraxen oder in der Pflege müssen aber weiterhin coronaspezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes oder der Länder beachtet werden.

In allen anderen Unternehmen und Verwaltungen können Arbeitgeber nun selbst entscheiden, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Das Bundesarbeitsministerium hat hierzu Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz vor Covid-19, Grippe und Erkältungskrankheiten veröffentlicht.

So empfiehlt das Ministerium, weiterhin die bekannten Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren. Konkret nennt es die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Masken tragen, Lüften). Besonders bei hohem Infektionsgeschehen sollten betriebsbedingte Personenkontakte möglichst eingeschränkt und Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen getroffen werden. Außerdem sollte niemand krank zur Arbeit gehen.

Handwerk reagiert erleichtert

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt das vorgezogene Ende der Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung. "Das stärkt die Eigenverantwortung der Betriebe und erkennt zugleich ihre hohen Arbeitsschutzstandards an."

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Während des gesamten Pandemieverlaufs hätten die Betriebe und ihre Beschäftigten gute Lösungen gefunden. Gerade im Handwerk habe man gemäß dem Motto gehandelt: "Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist zugleich auch Betriebe-Schutz", so Dittrich. Die Entscheidung des Bundesarbeitsministers sei daher ein "wichtiger Schritt hin zu wieder mehr Normalität".

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Text: / handwerksblatt.de

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