Ungeimpfte gehen leer aus, wenn sie in Quarantäne geschickt werden und deshalb nicht arbeiten können.

Ungeimpfte gehen leer aus, wenn sie in Quarantäne geschickt werden und deshalb Verdienstausfälle haben. (Foto: © alexkalina/123RF.com)

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Kein Quarantäne-Geld mehr für Ungeimpfte

Wer vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird und nicht geimpft ist, bekommt spätestens ab 1. November keinen Lohnausgleich mehr vom Staat.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am 22. September beschlossen, Ungeimpfte nicht mehr für Verdienstausfälle zu entschädigen, wenn sie in Quarantäne müssen. Die Länder setzen damit eine Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) um.

Bisher war es so: Schickt das Gesundheitsamt einen Arbeitnehmer in Quarantäne, muss der Arbeitgeber die Entschädigung auszahlen, und zwar für die ersten sechs Wochen in Höhe des Nettogehalts. Das Unternehmen bekommt das Geld inklusive der Sozialversicherungsbeiträge von den jeweiligen Behörden der Länder wieder erstattet.

In § 56 Infektionsschutzgesetz ist aber geregelt, dass diejenigen keine Entschädigung erhalten, die "durch Impfung, ein Verbot der Ausübung ihrer Tätigkeit oder eine Absonderung", also Quarantäne, "hätten vermeiden können". Weil es bislang nicht genug Impfstoff gab, war diese Regelung bisher nicht anwendbar.

Spahn: Fairness gegenüber Geimpften

Inzwischen hat aber jeder die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Daher sei es nicht einzusehen, dass die Solidargemeinschaft zur Kasse gebeten werde für diejeingen, die sich nicht impfen ließen, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. "Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften", sagte der CDU-Politiker im ZDF-Morgenmagazin.

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Einige Bundesländer hatten vorab entschieden, Ungeimpften ihre quarantänebedingten Lohnausfälle nicht mehr auszugleichen. In Baden-Württemberg bekommen sie schon seit dem 16. September keine Geld mehr. In Rheinland-Pfalz gilt das ab dem 1. Oktober 2021, in NRW ab dem 11. Oktober 2021. Bundesweit ist spätestens am 1. November Schluss.

Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, bekommen nach wie vor eine Entschädigung. Erkrankte erhalten wie gewohnt Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

Am 11. Oktober tritt auch die geänderte Testverordnung in Kraft, nach der Corona-Tests selbst bezahlt werden müssen. 

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Text: / handwerksblatt.de

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