Arbeitgeber sind nach der geänderten Corona-Schutzverordnung des Bundes verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten.

Betriebe sind nach der Corona-Schutzverordnung des Bundes verpflichtet, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßig Tests anzubieten. (Foto: © Vitaliy Mateha/123RF.com)

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NRW: Arbeitgeber können Nachweise für Corona-Tests ausstellen

Wer in seinem Betrieb Corona-Tests anbietet, kann den getesteten Mitarbeitern einen offiziellen Nachweis über das Ergebnis ausstellen.

Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Unternehmen müssen nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes ihren Mitarbeitern seit dem 24. April 2021 zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Test- und Quarantäneverordnung von NRW angepasst. 

Arbeitgeber können über das Testergebnis einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.

Vordrucke oder digitale Lösungen nutzen

Der Nachweis ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist  – zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit "Notbremse". 

Die Bescheinigungen können auf Vordrucken erstellt werden, die hier vom Land veröffentlicht werden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen.

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Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab in einem sehr unbürokratischen Verfahren hier online anmelden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte dazu: "Mit mehr als 5.700 Teststellen landesweit und bis zu 290.000 täglichen Bürgertests hat die Teststrategie in Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen massiv Fahrt aufgenommen. Auch die nach wie vor zahlreichen Tests in Alten- und Pflegeheimen tragen viel zur Pandemiebewältigung bei. Wenn jetzt immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mitmachen, sind wir da in unserem Land auf einem sehr guten Weg."

Quelle: Land NRW

Was bedeutet die Testpflicht für Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind nach der geänderten Corona-Schutzverordnung des Bundes verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:

  • grundsätzlich zweimal pro Woche
  • Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber
  • Arbeit­geber dürfen ihre Arbeit­nehmer nicht auf die kosten­losen Bürger­tests verweisen, sondern müssen zusätz­liche Tests anbieten.

Testpflicht für Unternehmen Das sollten Arbeitgeber jetzt über Corona-Tests wissen! Lesen Sie > hier mehr!

Text: / handwerksblatt.de

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