DSGVO

Nach einem Jahr DSGVO wird Bilanz gezogen. Die Beratungsstellen der Handwerkskammern mussten sehr viele Fragen beantworten. Und viele Unternehmer sind unzufrieden mit der EU-Verordnung. (Foto: © Michael Külbel/123RF.com)

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Ein Jahr DSGVO: Das Handwerk zieht Bilanz

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein Jahr alt. Die Handwerksorganisation hat vielen Betrieben Hilfestellungen gegeben und schlägt der Politik Verbesserungen vor.

"DSG – was"? hätten 95 Prozent der Bevölkerung noch Anfang 2018 gefragt. Heute kennt fast jedes Kind die fünf Buchstaben "DSGVO": Sie stehen für die europäische Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Die Einführung des neuen Datenschutzrechts brachte so manchen Unternehmer an den Rand des Nervenzusammenbruchs. In den Beratungsstellen des Handwerks standen die Telefone nicht mehr still, weil die Mitglieder sich über ihre neuen Pflichten informieren wollten.

"Kaum ein anderes Thema hat in den letzten Jahren für einen solchen Beratungsansturm bei uns geführt", erklärt Diplom-Kauffrau Nicole Baumgärtel, Datenschutzbeauftragte der Handwerkskammer Düsseldorf. "Die DSGVO hat im letzten Jahr für ordentlich Wirbel und Verunsicherung bei unseren Mitgliedsbetrieben gesorgt. Auch wenn viele Regelungen zum Datenschutz auch schon im alten Bundesdatenschutzgesetz enthalten waren, zeigte die große Verunsicherung und Angst vor möglichen Abmahnungen und Bußgeldern nach neuem Recht, dass sich die Betriebe bislang kaum um den Datenschutz gekümmert haben."

Tausende Anfragen von Betrieben

Allein Baumgärtel und ihre Düsseldorfer Kollegen haben seit Januar 2018 über viertausend Anfragen zur DSGVO telefonisch und schriftlich beantwortet und viele kostenlose Informationsveranstaltungen abgehalten. Ganz ähnlich sieht es bei den anderen Handwerkskammern im Land aus. "Ich kann mich an Tage erinnern, an denen ich allein zwischen 20 und 30 telefonische Anfragen hatte", berichtet Anne-Kathrin Selka, Volljuristin in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Cottbus. "Die Betriebe riefen teils völlig verzweifelt und beunruhigt bei uns an. Für sie war es vor allem wichtig zu wissen, womit sie beginnen sollen."

Selka konnte unter anderem mit dem ausführlichen Leitfaden des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und mit Mustern und Infoveranstaltungen weiterhelfen und so zumeist relativ schnell für Beruhigung sorgen. Auch die Handwerkskammer Dortmund musste viele Ihrer Mitglieder erst für den Datenschutz sensibilisieren und ihnen die Angst vor weiterer Bürokratie nehmen.

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Praktisch umsetzbare Informationen wichtig

Foto: © Statista"Das größte Problem unserer Mitglieder bei der Umsetzung war es, an im Arbeitsalltag praktisch verwertbare Informationen und Muster zur Erfüllung der einzelnen Pflichten der DSGVO zu kommen," sagt Rechtsanwältin Sabine Schönewald, Hauptabteilungsleiterin der Rechtsberatung in der Handwerkskammer zu Köln. "Mit den zahlreichen, sich auch teilweise widersprechenden und unvollständigen Informationen im Netz oder aus Schulungen war der gewöhnliche Betriebsinhaber in jeder Hinsicht – insbesondere jedoch in zeitlicher Hinsicht – überfordert."

In den Medien gab es teilweise Falschmeldungen, wie beispielsweise die Nachricht, dass Klingelschilder gegen die DSGVO verstoßen. Das zeigt, wie groß die allgemeine Verwirrung war und noch ist. Mit Fragen, die selbst Juristen Kopfzerbrechen bereiten, mussten sich nun kleine Handwerksunternehmer rumschlagen, zusätzlich zu ihrem ohnehin randvollen Arbeitsalltag.

Eine Zumutung! fanden viele Leser, die bei handwerksblatt.de und Facebook ihrem Ärger Luft machten. Erneut habe die Politik ihr Versprechen gebrochen, kleine Unternehmen von Bürokratie zu entlasten, schimpften sie.

"Etliche Betriebsinhaber fühlten sich mit 'Datenkraken' wie Google oder Facebook auf eine Stufe gestellt und ärgerten sich über die Zusatzbelastung", erklärt Dr. Andrea Wolter, Pressesprecherin Handwerkskammer zu Leipzig.

Handwerk fordert Verbesserungen für kleine Betriebe

Deshalb appelliert auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) an die Politik, bei der anstehenden Evaluierung der DSGVO, die die EU für das nächste Jahr angekündigt hat, Verbesserungen für kleine Unternehmen einzuführen.

"Handwerksbetriebe, die in der Regel weder eine hohe Anzahl an Daten noch besonders sensible Daten verarbeiten, stellen kein hohes Risiko für den Datenschutz dar und müssen deshalb vom Gesetz anders behandelt werden als intensive Datenverarbeiter wie etwa Telekommunikationsanbieter, Suchmaschinendienste oder Auskunfteien", fordert der Verband. Hier müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, mahnt auch die Handwerkskammer der Pfalz. Die DSGVO enthalte dieses Prinzip zwar bereits, setze es jedoch an praxisrelevanten Stellen nicht konsequent um, kritisiert der ZDH. Besonders gelte das für die Dokumentations- und Informationspflichten.

Pflichten sind unverhältnismäßig

Diese Pflichten findet auch Dr. Karsten Felske, Justiziar der Handwerkskammer Münster, "für kleine und mittlere Firmen absolut unverhältnismäßig". Sie tauchen immer wieder in den Anfragen an die Berater der Handwerkskammern auf (siehe Infokasten FAQ). Felske schlägt unter anderem vor, dass die Behörden vorausgefüllte Muster-Verarbeitungsverzeichnisse zur Verfügung stellen, um den Betrieben die Arbeit zu erleichtern. 


Der große Ansturm auf die Hilfsangebote der Kammern ist inzwischen abgeflaut. Ob alle Betriebe ihre Umsetzung erfolgreich beendet haben, lässt sich noch nicht sagen. "Mittlerweile hat sich zwar die Unsicherheit bei den Betrieben, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, gelegt. Bei diesen Betrieben werden die Fragen zur Umsetzung spezieller", meint Selka. "Jedoch gibt es – zumindest vereinzelt – auch aktuell noch Betriebe, die sich noch gar nicht mit der Materie befasst haben."

Datenschutzbeauftragter will DSGVO entschlacken

Das kann man nur Mut zur Lücke nennen, angesichts der Tatsache, dass die Behörden bereits Bußgelder wegen Datenschutzverstößen verhängt haben – auch wenn sie derzeit noch nicht hart vorgehen (siehe Infokasten Datenschutzverstöße). "Kontrollen der Aufsichtsbehörden in Handwerksbetrieben sind bis dato nicht bekannt und es bleibt zu hoffen, dass auch künftig mit Augenmaß kontrolliert und sanktioniert wird", resümiert Wolter. Also ein guter Grund für Betriebsinhaber, sich wieder etwas zu entspannen.

Die Handwerksorganisation wird inzwischen weiter auf die Verbesserung der Vorschriften hinwirken. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber will die Kritik an den neuen Regeln ernst nehmen. Er versprach zu prüfen, an welchen Stellen sie entschlackt werden können, ohne dabei den Datenschutz zu schwächen.

 

FAQ  Das waren die häufigsten Fragen der Betriebe an die Berater der Handwerkskammern:

  • Bin ich als Kleinbetrieb betroffen?  
  • Ich führe eine Kundendatei auf Karteikarten – gilt hier auch die DSGVO? 
  • Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten? 
  • Muss ich Kunden wegen einer Einwilligung anschreiben? 
  • Wie erstelle ich ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
  • Wie erstelle ich eine korrekte Datenschutzerklärung für die Internetseite?
  • Wie setze ich die Informationspflichten im Kundenkontakt und auf der Internetseite richtig um? 
  • Kann ich WhatsApp noch für betriebliche Zwecke nutzen?
  • Auftragsverarbeitung: Mit wem muss ich Verträge machen und wie geht das?
  • Was muss ich bei der Weitergabe von Kundendaten an Lieferanten oder Subunternehmer beachten?
  • Wie kann ich Mitarbeiter zum Thema Datenschutz schulen? 
  • Wie stemme ich die Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen?

 

Die Antwort auf die ersten beiden Fragen lautet "ja", alle anderen können Sie individuell im Gespräch mit dem Berater in Ihrer Handwerkskammer klären. Der ausführliche Leitfaden des ZDH "Das neue Datenschutzrecht" bietet einen vertieften Überblick für die betriebliche Praxis, dazu gibt es zahlreiche Musterformulare.


Datenschutzverstöße
Mehr als 144.000 Beschwerden und Anfragen von Bürgern an die Datenschutzbehörden gab es EU-weit im ersten Jahr der DSGVO, teilte die EU-Kommission mit. Meistens ging es dabei um Werbeanrufe, Werbemails und Videoüberwachungssysteme. Von den Behörden wurden laut European Data Protection Board über 89.000 Datenschutzverstöße gemeldet.
Nach einer Umfrage des Beratungsunternehmens Ernst & Young waren die Datenschutzbehörden 2018 mit Sanktionen insgesamt noch sehr zurückhaltend. In Deutschland wurden nur 54 Verwarnungen ausgesprochen und 42 Bußgelder verhängt, die sich im Durchschnitt auf gut 16.100 Euro beliefen. Die erste wirklich hohe Strafe traf Google: Im Januar brummte die französische Datenschutzbehörde dem Konzern wegen diverser Verstöße ein Bußgeld von rund 50 Millionen Euro auf. Google hat Berufung eingelegt.

Kaum Abmahnungen
Die oft befürchtete Abmahnwelle blieb indes aus, wohl vor allem wegen der unsicheren Rechtslage. Es ist noch nicht klar, ob und welche Datenschutzverstöße abmahnfähig sind, denn bislang fehlen höchstrichterliche Urteile und die untergerichtliche Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Das Land Niedersachsen fordert – wie der ZDH – die Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen und die gesetzliche Klarstellung, dass diese bei geringfügigen Verstößen gegen die DSGVO nicht abgemahnt werden können.

Vorsicht, Abzocke! 
Ein zusätzliches Ärgernis rund um das Thema DSGVO ist, dass die allgemeine Verunsicherung von Trittbrettfahrern mit fragwürdigen Praktiken ausgenutzt wird. So gab es etwa E-Mails einer angeblichen "DSGVO Beschwerdestelle & Mediation", die angebliche Verstöße der Betriebe aufgriff und versuchte, mit falschen Informationen eigene Dienstleistungen zu verkaufen. "Auch die `Datenschutzauskunft-Zentrale` verschickte Briefe an Unternehmen, um über die Masche des Adressbuchschwindels mit Unternehmen teure Verträge abzuschließen", warnt Dr. Andrea Wolter, Pressesprecherin der Handwerkskammer zu Leipzig.

Text: / handwerksblatt.de

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