Der gesetzliche Mindestlohn soll ab Oktober auf zwölf Euro pro Stunde steigen.

Der gesetzliche Mindestlohn soll ab Oktober auf zwölf Euro pro Stunde steigen. (Foto: © gwolters/123RF.com)

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Mindestlohn: Gebäudereiniger sauer auf Arbeitsminister Heil

Der von der Bundesregierung geplante Mindestlohn von zwölf Euro soll ab Oktober gelten. Davon profitierten auch die Reinigungkräfte, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil. Die Gebäudereiniger widersprechen heftig.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat angekündigt, dass der Mindestlohn Anfang Oktober dieses Jahres auf zwölf Euro pro Stunde angehoben werden soll. Davon profitierten auch die Reinigungskräfte, so der Minister. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) ist sehr überrascht von Heils Aussage und wehrt sich entschieden dagegen. Aus Sicht des Branchenverbands sei sie von Vorurteilen geprägt.

Wolfgang Molitor Foto: © BIV Gebäudereiniger-HandwerkWolfgang Molitor Foto: © BIV Gebäudereiniger-Handwerk

"Mit Verwunderung haben wir zur Kenntnis genommen, dass Bundesarbeitsminister Heil in seiner Argumentation für einen gesetzlichen Mindestlohn öffentlich und an prominenter Stelle beispielhaft das Gebäudereinigerhandwerk erwähnt. Damit bedient der Minister bedauerlicherweise Klischees statt Fakten und fügt dem Image von Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk Schaden zu", erklärt Wolfgang Molitor, Hauptgeschäftsführer des BIV.

"Arbeitsminister müsste es besser wissen"

Besonders der Arbeitsminister müsste es besser wissen. Schließlich würden die tariflichen Branchenmindestlöhne in der Gebäudereinigung seit anderthalb Jahrzehnten Jahr um Jahr in seinem Haus für allgemeinverbindlich erklärt. "Fakt ist: Das Gebäudereinigerhandwerk unterliegt nicht dem gesetzlichen Mindestlohn und unterlag diesem auch nie. Im Gegenteil, es war stets tarifpolitische Absicht der Tarifparteien, den tariflichen Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung über dem gesetzlichen Mindestlohn zu etablieren", stellt Molitor klar.

Aktuell übersteige der tarifliche Branchenmindestlohn den gesetzlichen Mindestlohn um 18 Prozent. Und bereits im Jahr 2020 hätten Gewerkschaft und Arbeitgeber auch ohne Eingriff der Politik vereinbart, dass dieser ab Januar 2023 auf zwölf Euro steigen soll. Molitor: "Vor dem Hintergrund all dieser Fakten weisen wir die Äußerungen des Bundesarbeitsministers in der Sache deutlich zurück. Den Minister bitten wir, das Gebäudereinigerhandwerk künftig nicht mehr öffentlich als Alibi-Branche für die Einführung beziehungsweise die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns anzuführen."

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Quelle: BIV

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Text: / handwerksblatt.de

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