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Neuer Vergabemindestlohn in Brandenburg

In Brandenburg liegt der Vergabemindestlohn seit 1. Januar bei 10,85 Euro. Geplant ist eine Erhöhung auf 13 Euro.

In einigen Bundesländern gilt für öffentliche Aufträge von Land und Kommunen der Vergabe-Mindestlohn, den die Länder selbst festlegen und der teilweise über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

So auch im Land Brandenburg, wo öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten den zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe geltenden Vergabemindestlohn zahlen. Der ist zum 1. Januar 2021 von 10,68 auf 10,85 Euro gestiegen. Das gilt für alle Vergaben ab 3.000 Euro. 

Nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) wird der Vergabemindestlohn ab 2021 jeweils um den Prozentsatz angehoben, um den sich der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) erhöht.

Am 15. Dezember 2020 hat das brandenburgische Kabinett zudem grünes Licht für eine weitere Erhöhung des Vergabemindestentgeltes auf 13 Euro gegeben, das hat die brandenburgische Staatskanzlei mitgeteilt. Der Gesetzentwurf werde nun in den Landtag eingebracht. Sobald das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist und der Landtag der Änderung des geltenden Vergabegesetzes zugestimmt hat, soll die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 13 Euro in Kraft treten. Die Erhöhung zum 1. Januar 2021 sei ein Zwischenschritt. Die Wirtschaft kritisiert diese Erhöhung.

Der brandenburgische Mindestlohn für öffentliche Aufträge liegt über dem Mindestlohn auf Bundesebene. Dieser ist zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro gestiegen. Ab 1. Juli 2021 liegt er bei 9,60 Euro und steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 soll er auf 10,45 Euro steigen. 

Handwerker müssen bei Ausschreibungen beachten, ob der brandenburgische Mindestlohn, der gesetzliche Mindestlohn oder je nach Branche der Tariflohn gilt.

Text: / handwerksblatt.de