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Bares für die (Aus-)Bildung

Geld vom Staat für die Ausbildung gibt es in vielen Fällen: Das reicht von den Zuschüssen für eine Einstiegsqualifizierung, über die ausbildungsbegleitenden Hilfen für Azubis bis zur Begabtenförderung. Wir haben einen kleinen Überblick der Programme von Bund und Ländern für Sie zusammengestellt.

Wir haben einen kleinen Überblick der Programme von Bund und Ländern für Sie zusammengestellt.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Jugendliche, die wegen eines schlechten oder fehlenden Schulabschlusses noch nicht voll für eine klassische Ausbildung geeignet sind, können über eine Einstiegsqualifizierung verwertbare praktische Berufserfahrungen machen. Bei EQ handelt es sich um ein betriebliches Langzeitpraktikum, das mindestens sechs, höchstens aber zwölf Monate dauert.

Arbeitgeber, die eine Einstiegsqualifizierung anbieten, bekommen dafür von der Agentur für Arbeit oder den Trägern der Grundsicherung (z. B. den Arbeitsgemeinschaften) monatlich einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von bis zu 212 Euro sowie 106 Euro als pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Praktikanten. (Stand: April 2009)

Über 140 bundeseinheitliche Qualifizierungsbausteine

Zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) über 140 bundeseinheitliche Qualifizierungsbausteine entwickelt. Es gibt sie für 25 Berufe des Handwerks. Der ZDH empfiehlt den Betrieben nachdrücklich, bei einer Einstiegsqualifizierung darauf zurückzugreifen.

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Die Bausteine sind wie "Häppchen", die Appetit auf eine Lehre machen sollen. Für den Beruf des Bäckers etwa stehen fünf zur Verfügung: Herstellen von Brot und Kleingebäcken, Herstellen von feinen Backwaren aus Teigen und Verarbeiten von Massen, Herstellen und Ausgarnieren von Torten und Desserts, Herstellen von Bachwarensnacks und Partykleingebäck sowie Herstellen von kleinen Gerichten und Süßspeisen.

Die Inhalte aus dem Bäckerhandwerk können jeweils in 300 Stunden - umgerechnet in rund zwei Monaten - den Jugendlichen vermittelt werden. In anderen Berufen schwankt der Umfang der Qualifizierungsbausteine zwischen 140 und 420 Stunden (ein bis drei Monate). Eine Übersicht aller Ausbildungs-"Häppchen" sowie die umfassende Beschreibung der jeweiligen Qualifizierungsbausteine in den 25 Handwerksberufen hat die ZWH im Internet zusammengestellt. Dort gibt es auch Muster für Zeugnisformulare und die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung.

Ausbildungsbonus

Für einen zusätzlich geschaffenen Ausbildungsplatz zahlen die Arbeitsagenturen einen einmaligen Zuschuss von 4.000 bis 6.000 Euro. Die Höhe hängt von der tariflichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr ab. Liegt sie unter 500 Euro, gibt es einen Ausbildungsbonus von 4.000 Euro. Bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung zwischen 500 und 750 Euro beträgt die Förderung 5.000 Euro. Den Höchstbetrag von 6.000 Euro bekommt der Betrieb, wenn die Vergütung über 750 Euro gewährt.

Für behinderte und schwer behinderte junge Menschen erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. 50 Prozent der Summe werden nach Ablauf der Probezeit gezahlt, der Rest nach Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung. Der Bonus ist zeitlich befristet. Die finanzielle Förderung wird für eine Ausbildung bewilligt, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 begonnen wird. (Stand: April 2009)
Detaillierte Informationen zum Ausbildungsbonus gibt's beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit telefonisch unter (0 18 01) 66 44 66

Rheinland-pfälzische Betriebe, die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schaffen oder eine frei gewordene Lehrstelle wieder besetzen, können in den Genuss eines zinsgünstigen Darlehens der Investitions- und Strukturbank (ISB) kommen. Das Land hat das entsprechende Programm im April 2009 neu aufgelegt.

Die Förderung beläuft sich auf bis zu 35.000 Euro pro Ausbildungsplatz und wird nach Ablauf der Probezeit ausgezahlt. Die ISB bietet in diesem Zusammenhang eine 50-prozentige Haftungsübernahme an. Die Ausbildungsplatzförderung richtet sich an Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten. (Stand: April 2009) Für weitere Informationen zu diesem Programm steht die Info-Hotline der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) telefonisch unter (06131) 985-359 zur Verfügung.

Ausbildungsverbund

Gerade stark spezialisierte Betriebe können oft nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln. Wollen sie dennoch Lehrlinge ausbilden, können sich mehrere Unternehmen zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise je Ausbildungsverhältnis im Verbund einen einmaligen Zuschuss von 4.500 Euro, in Rheinland-Pfalz sind es 2.500 Euro, in Sachsen beläuft sich die Förderung auf 110 Euro pro Woche.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Wird eine Ausbildung wegen schlechter Noten nicht begonnen oder kommt es während der Lehre zu Problemen, können die Betriebe auf ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) zurückgreifen. Ansprechpartner ist die örtliche Agentur für Arbeit. Finanziert wird von ihr sowohl die "Nachhilfe" für den Berufsschul- oder Unterricht der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung als auch die Betreuung durch einen Sozialpädagogen, wenn es Schwierigkeiten im Elternhaus oder Freundeskreis des Azubis gibt. Detaillierte Informationen zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen gibt's beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) telefonisch unter (0 18 01) 66 44 66 oder im Internetauftritt der BA.

Übernahmen von "Insolvenz-Azubis"

In Rheinland-Pfalz erhalten Betriebe, die einen Auszubildenden aus einem insolvent gegangenen Unternehmen übernehmen, einen einmaligen Zuschuss von 2.500 Euro. Ansprechpartner sind unter anderem die Handwerkskammern. Die Förderung wird ausgezahlt, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist.

Offenbar wird auch in Nordrhein-Westfalen darüber nachgedacht, den Betrieben die Übernahme von "Insolvenz-Lehrlingen" finanziell schmackhaft zu machen. Bei einem drohenden Abstieg der Insolvenzzahlen könnten Unternehmen, die einen solchen Lehrling zusätzlich übernehmen, bei den Arbeitsagenturen auch den Ausbildungsbonus beantragen, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann in einer Pressemitteilung Mitte April 2009. Von einer Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs betroffene Jugendliche sollten sich in erster Linie an die zuständigen Kammern wenden. Falls sie dort keinen Erfolg hätten, auch an die Berufsberatungsstellen der Agentur für Arbeit. Eine Kurzinformation der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH soll den betroffenen Unternehmen und Azubis wichtige Informationen, Querverweise und Hilfen an die Hand geben.

Begabtenförderung

Besonders gute oder engagierte Absolventen einer Berufsausbildung, die jünger als 25 Jahre sind, können Begabtenförderung beantragen. Infrage kommt, wer seine Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser bestanden hat, ein besonderes Ergebnis in einem Leistungswettbewerb erzielt hat oder von seinem Arbeitgeber oder von der Berufsschule vorgeschlagen wird. Maximal gibt es 5.100 Euro, die in der Regel über drei Jahre verteilt ausgezahlt werden. Das Geld ist für das berufliche Fortkommen bestimmt und muss nicht zurückgezahlt werden. Gefördert werden unter anderem ein berufsbegleitendes Studium, die Meisterprüfung oder eine fachübergreifende Weiterbildung wie ein Sprach- oder EDV-Kursus.

Weitere Informationen gibt es unter anderem bei den Handwerkskammern oder im Internetauftritt der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung.

Text: / handwerksblatt.de

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