Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" will die Regierung die betriebliche Berufsausbildung stabilisieren und stärken.

Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" will die Regierung die betriebliche Berufsausbildung stabilisieren und stärken. (Foto: © kebox/123RF.com)

Vorlesen:

Bundesprogramm: Ausbildungsprämien werden verdoppelt

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung und Verbesserung des Programms "Ausbildungsplätze sichern" beschlossen. Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien deutlich erhöht.

Ein gutes Leben junger Menschen hängt entscheidend von einer erfolgreichen Ausbildung ab – auch und gerade in Krisenzeiten. Das sagt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) anlässlich des Beschlusses der Bundesregierung, das Programm "Ausbildungsplätze sichern" zu verlängern und zu verbessern. Erklärtes Ziel ist es, die die betriebliche Berufsausbildung auch zu stabilisieren und zu stärken.

Besonders mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie, die viele Probleme für die Unternehmen mit sich bringt, müsse die Ausbildungsbereitschaft in den Betrieben dringend gestärkt werden. Dabei helfen soll die Verdopplung der Ausbildungsprämien für das neue Ausbildungsjahr. Zum 1. Juni dieses Jahres sollen die Betriebe statt 2.000 beziehungsweise 3.000 Euro, 4.000 oder 6.000 Euro erhalten.

Förderung für größere Betriebe

Mehr zum ThemaHilfsprogramm für Ausbildungsbetriebe beschlossenDie Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden rückwirkend zum 16. Februar 2021 zunächst in bisheriger Höhe verlängert. "Dass künftig auch größere Unternehmen gefördert werden können, soll für noch mehr Ausbildungsplätze sorgen", betont Heil. Die Grenze lag bisher bei 249 Mitarbeitern. Künftig soll sie bei 499 Mitarbeitern liegen.

"Mit diesem zweiten Maßnahmenpaket schaffen wir die Grundlage, dass junge Frauen und Männer einen Ausbildungsplatz finden und auch weitere Unterstützung bekommen, um auch in diesen schwierigen Zeiten gut den Beruf starten zu können", erklärt Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU).

Das könnte Sie auch interessieren:

Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen

Weitere Verbesserungen sind zusätzliche Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung für Ausbilder. Die Ausbildungsvergütung wird weiterhin bezuschusst. Neu ist ein Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen, die im zweiten Lockdown ihre Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten. Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1.000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.

Die Übernahmeprämie wird ebenfalls verdoppelt und auf weitere Fälle angewandt. Pandemiebetroffene Unternehmen sollen Geld für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Azubis erhalten. Das Fördervolumen soll in diesem Jahr 500 Millionen Euro betragen. Weitere 200 Millionen Euro sind für Fördermaßnahmen im kommenden Jahr vorgesehen.

Die wichtigsten Änderungen• Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden - rückwirkend zum 16. Februar 2021 - zunächst in bisheriger Höhe verlängert.
• Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2 000 und 3 000 Euro auf 4 000 und 6 000 Euro verdoppelt. Damit werden zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen.
• Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
• All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
• Mit einem neuen Sonderzuschuss werden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1 000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
• Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6 000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
• Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8 100 Euro gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.
• Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.
Quelle: Bundesarbeitsministerium

Dringend notwendige Anerkennung

Hans Peter Wollseifer Foto: © Boris Trenkel / ZDHHans Peter Wollseifer Foto: © Boris Trenkel / ZDH

Viele Betriebe im Handwerk hätten wegen der wirtschaftlichen Probleme, die mit der Corona-Krise verbunden sind, Schwierigkeiten, ihr Ausbildungsengagement aufrechtzuerhalten, sagt Hans Peter Wollseifer. Die verlängerte und verbesserte Förderung durch die Ausbildungsprämie sei "die dringend notwendige Anerkennung für die Fortsetzung" ihrer Anstrengungen während der Pandemie, so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Er begrüßt besonders die Förderung der Prüfungsvorbereitung: "Damit können Ausbildungsbetriebe in die Lage versetzt werden, ihre Auszubildenden trotz längerer Phasen von Schul- und Betriebsschließungen sowie rückläufiger Aufträge intensiver auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Wir empfehlen daher den Ausbildungsbetrieben, dieses Angebot zu nutzen. Für die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungskurs sollten Auszubildende nach Möglichkeit freigestellt werden."

Anträge an die zuständige Agentur für Arbeit

Für die Ausbildungsprämien, die Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit, den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und die Übernahmeprämie ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Anträge können bei der für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung einschließlich der anteiligen Kostenübernahme für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse wird von der Knappschaft-Bahn-See durchgeführt.

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: