Flüchtlinge, Ausbildung

Das Gesetz erleichtert die Ausbildung von Flüchtlingen (Foto: © Ulrike Schanz/123RF.com)

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Integrationsgesetz ist in Kraft

Das Integrationsgesetz ist am 8. August 2016 in Kraft getreten. Damit wurde eine vom Handwerk lange geforderte Maßnahme umgesetzt, die Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.

Das Integrationsgesetz enthält zahlreiche Regelungen, die Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Es schafft etwa einen rechtssicheren Aufenthalt für Geduldete in der Ausbildung und beseitigt die Altersgrenze von 21 Jahren für die Berufsausbildung – dafür hatte das Handwerk sich eingesetzt. Allerdings bleibt das Gesetz in einigen Punkten hinter den Erwartungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zurück. Dies gilt besonders für den beschränkten Zugang von jungen Flüchtlingen zu Förderinstrumenten der Berufsausbildung. 

Die für das Handwerk besonders relevanten Änderungen:

  • Die Verpflichtung zur Anzeige eines Ausbildungsabbruchs  durch den Ausbildungsbetrieb bleibt einschließlich der bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeiten bestehen. 
  • Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung führt zur Aufhebung der Wohnsitzregelung. 

 

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Text: / handwerksblatt.de

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