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HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
Das Gesetz erleichtert die Ausbildung von Flüchtlingen (Foto: © Ulrike Schanz/123RF.com)
Vorlesen:
Das Integrationsgesetz ist am 8. August 2016 in Kraft getreten. Damit wurde eine vom Handwerk lange geforderte Maßnahme umgesetzt, die Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.
Das Integrationsgesetz enthält zahlreiche Regelungen, die Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Es schafft etwa einen rechtssicheren Aufenthalt für Geduldete in der Ausbildung und beseitigt die Altersgrenze von 21 Jahren für die Berufsausbildung – dafür hatte das Handwerk sich eingesetzt. Allerdings bleibt das Gesetz in einigen Punkten hinter den Erwartungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zurück. Dies gilt besonders für den beschränkten Zugang von jungen Flüchtlingen zu Förderinstrumenten der Berufsausbildung.
Die für das Handwerk besonders relevanten Änderungen:
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