Bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird aus Sicht des Handwerks wichtig sein, für beruflich qualifizierte Einwanderungswillige attraktive Bedingungen zu schaffen, um nach Deutschland kommen zu können. Dazu bräuchte es etwa vergleichbare Strukturen wie sie im Bereich Studierender mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst bestehen. (Foto: © stockbakery/123RF.com)

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Neues Zuwanderungsrecht ist ein wichtiger Baustein

Das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung sowie zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung wird die Zuwanderung beruflich Qualifizierter deutlich erleichtert. Das meinen Vertreter aus dem Handwerk.

Mit dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhält Deutschland ein modernes Zuwanderungsrecht, ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) überzeugt. "Das jetzt beschlossene Regelwerk ist ein wichtiger Baustein, um die zunehmende Knappheit an Fachkräften in Deutschland zukünftig zumindest zu lindern", so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Für das personalintensive Handwerk sei dabei von besonderer Bedeutung, dass die gesteuerte Zuwanderung beruflich qualifizierter Fachkräfte deutlich erleichtert werde. Dies gelte besonders für die vom Handwerk vorgeschlagenen bilateralen Vermittlungsabsprachen, aber auch für die ausgeweiteten Möglichkeiten zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche.

Stichtagsregelung schafft Rechtssicherheit

Foto: © www.bmas.de/www.hallo-fachkräfte.deDas ebenfalls beschlossene Gesetz über die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist nach der Einschätzung von ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke ein wichtiges Signal für die zahlreichen Handwerksbetriebe, die sich bei der Integration geflüchteter Menschen engagieren. "Mit der jetzt gefundenen Stichtagsregelung, wonach die Beschäftigungsduldung nur auf solche geflüchtete Menschen Anwendung findet, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind, wird eine rechtssichere Regelung eingeführt." Es wäre aber besser gewesen, die nun vorgesehene Erfordernis einer 18-monatigen Vorbeschäftigungszeit zur Erlangung der Beschäftigungsduldung auf zwölf Monate zu verkürzen. "Jedenfalls erwartet das Handwerk, dass die neuen Regelungen bundesweit einheitlich vollzogen werden, um den Betrieben die nötige Rechtssicherheit zu geben."

Rasch umsetzen und vollziehen

Das beschlossene Migrationspaket, das aus acht Einzelgesetzen bestehe, stelle insgesamt eine ausgewogene Balance zwischen arbeitsmarktorientierten Erfordernissen und berechtigten innen- und asylpolitischen Erwägungen her. Bei der Umsetzung werde es wichtig sein, für beruflich qualifizierten Einwanderungswillige attraktive Bedingungen zu schaffen, um nach Deutschland kommen zu können. Dazu bräuchte es etwa vergleichbare Strukturen wie sie im Bereich Studierender mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst bestehen.

"Insgesamt kommt es jetzt darauf an, dass alle am Zuwanderungsprozess beteiligten Behörden und Institutionen die neuen Regelungen in der Praxis rasch umsetzen und vollziehen", so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Nur dann werden die neuen Zuwanderungsregelungen sowohl für die inländischen Betriebe als auch für zuwanderungsinteressierte Ausländer ihre positive Wirkung entfalten. Diese Einschätzung teilt auch der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer. "Die besten Regeln nützen nichts, wenn Betriebe und Fachkräfte an langen Visa-Verfahren und zu komplizierten Prozessen scheitern. Zugleich sollten wir im Ausland intensiv über die neuen Zuwanderungsmöglichkeiten nach Deutschland informieren."

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Hohe Vorgabe beim Schulabschluss

Foto: © www.bmas.de/www.hallo-fachkräfte.deDer Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt die Einigung im Bundestag zwar grundsätzlich. "Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt aus Sicht des Handwerks richtige Schwerpunkte: Die Zuwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften wird erleichtert, die bürokratische Vorrangprüfung abgeschafft und die Begrenzung der Zuwanderung auf Engpassberufe entfällt", lobt BWHT-Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel. Dass die Suche eines Ausbildungsplatzes jedoch an einen ausländischen Schulabschluss geknüpft wird, der in Deutschland zum Hochschulzugang berechtigt, hänge die Latte unnötig hoch. Der Nachweis eines Schulabschlusses, der mit der mittleren Reife vergleichbar sei, müsste genügen.

Wichtiges Signal für Handwerksbetriebe

Die ebenfalls auf den Weg gebrachte Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sei positiv zu sehen. Von ihr dürften künftig auch Geduldete profitieren, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen. Vogel: "Diese Menschen sind bereits erfolgreich integriert. Es macht keinen Sinn, sie abzuschieben, um sie dann erneut und mit teuren Anwerbestrategien zurückzuholen. Diese Verbesserung ist ein wichtiges Signal für die zahlreichen Handwerksbetriebe, die sich bei der Integration geflüchteter Menschen engagieren. Es wird aber darauf ankommen, dass diese Regelungen vor Ort einheitlich umgesetzt werden und die Betriebe Rechtssicherheit haben."

Begleitende Maßnahmen entscheidend

Foto: © www.bmas.de/www.hallo-fachkräfte.deOb sich der Zuzug von Fachkräften durch das Einwanderungsgesetz steigern lasse, werde entscheidend von begleitenden Maßnahmen abhängen. Das Handwerk erwarte daher, dass die neuen Möglichkeiten umfassend beworben, die Abläufe möglichst unbürokratisch und ohne lange Wartezeiten gestaltet und Betriebe bei der Personalsuche im Ausland unterstützt werden. Auch der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Franz Xaver Peteranderl, fordert, die neuen Zuwanderungsregelungen schnell umzusetzen. Er regt an, mit dem Angebot von Deutsch-Sprachkursen im Ausland attraktive Bedingungen zur Einwanderung beruflich Qualifizierter zu schaffen.

Text: / handwerksblatt.de

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