Dieselfahrverbot, Mainz, VG

Auch in Mainz müssen Dieselautos bald draußen bleiben. (Foto: © mariok/123RF.com)

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Diesel-Fahrverbote auch in Mainz

Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Weg für Fahrverbote in der rheinland-pfälzischen Hauptstadt frei gemacht. Ab Herbst 2019 muss die Stadt sie verhängen, wenn die Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erfolgreich darauf geklagt, dass der Luftreinhalteplan von Mainz verschärft wird. Das Mainzer Verwaltungsgericht zweifelt daran, dass die von der Stadt ergriffenen Maßnahmen kurzfristig zu besserer Luft führen. Ab September 2019 sind dann Fahrverbote für ältere Dieselautos zur Einhaltung der Werte einzusetzen, wenn in den ersten sechs Monaten des Jahres der Mittelwert für Stickoxid über dem Grenzwert liegt.

In der Innenstadt werden die EU-weiten Schadstoff-Grenzwerte für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten. Die Belastung lag 2017 laut Umweltbundesamt bei 48 Mikrogramm im Jahresmittel.

Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote grundsätzlich für rechtmäßig erachtet, sie müssen aber verhältnismäßig sein. In der Folge haben Verwaltungsgerichte Fahrverbote in Hamburg, München, StuttgartDüsseldorf, Frankfurt, Aachen und Berlin erlaubt.

Schon bald geht es weiter: Am 8. November entscheidet das Verwaltungsgericht Köln über Fahrverbote in Köln und Bonn, am 21. November steht eine Verhandlung über Fahrverbote in Darmstadt an.

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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 24. Oktober 2018, Az.3 K 988/16.MZ

 

 

Text: / handwerksblatt.de

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