Dieselautos dürfen in Mainz weiter fahren – vorerst.

Dieselautos dürfen in Mainz weiter fahren – vorerst. Nächstes Jahr wird erneut geprüft, ob die Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden. (Foto: © Andrei Fedco/123RF.com)

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Einigung: Keine Diesel-Fahrverbote für Mainz

Im Streit um die Luftverschmutzung in Mainz haben sich die Stadt und die Deutsche Umwelthilfe auf einen Kompromiss geeinigt. Dieselfahrverbote sind nicht geplant.

Auch Mainz kommt um Diesel-Fahrverbote herum – wie zuvor schon viele Städte in NRW. Über den Luftreinhalteplan der Stadt schlossen die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 28. Oktober einen Vergleich (Az. 8 E 11825/19. OVG). Darin verpflichtet sich die Stadt, die existierenden Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid im südlichen Teil der Rheinachse vor allem durch Reduzierung der Verkehrsmenge im kommenden Jahr zu verhindern.

Umweltspur und Tempo 30

Wegen der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte Mainz im September 2020 einen Luftreinhalteplan verabschiedet, der bereits mehrere Tempo-30-Zonen an der Rheinachse zwi­schen Holzhofstraße und Kaiser-Karl-Ring sowie in der Kaiserstraße/Parcusstraße und eine Busspur auf der Rheinallee vorsieht. Außerdem sollen Pförtnerampeln den Verkehrsfluss dosieren.

Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung wird es nun auch an der Pariser Straße/Geschwister-Scholl-Straße, der Weisenauer Straße/Salvatorstraße, der Saarstraße/Untere Zahlbacherstraße und der Rheinallee/Zwerchallee geben. Zudem wird auf der Rheinallee/Peter-Altmeier-Allee zwischen Kaiserstraße und Quintinsstraße eine Umweltspur eingerichtet.

Überprüfung nächstes Jahr

Zur Überwachung der Luftqualität wird noch in diesem Jahr ein weiterer Messstandort an der Rheinstraße, Höhe Dagobertstraße eingerichtet. Sollte sich zur Jahresmitte 2021 eine erneute Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes abzeichnen, muss die Stadt zusätzliche Maßnahmen ergreifen. 

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Die Vollstreckung aus dem Urteil des Verwal­tungsgerichts Mainz vom Oktober 2018, das noch Fahrverbote verhängt hatte, wurde zurückgenom­men.

Die Stadt Mainz und die DUH hatten sich darüber gestritten, ob die von der Kommune aufgestellten und mehrfach nachgebesserten Luftreinhaltepläne ausreichend seien, um in der City dauerhaft unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft  zu kommen. Im Februar 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote grundsätzlich für rechtmäßig erachtet.

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Text: / handwerksblatt.de