Die Grenzwerte seien von 2010 bis 2016 in 26 Städten "systematisch und fortdauernd" überschritten worden, erklärten die EU-Richter.

Die Grenzwerte seien von 2010 bis 2016 in 26 deutschen Städten "systematisch und fortdauernd" überschritten worden, erklärten die EU-Richter. (Foto: © mariok/123RF.com)

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EuGH: Stickoxid-Werte sind in Deutschland zu hoch

Die Bundesrepublik hat jahrelang zu wenig gegen die Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte getan und damit gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Deutschland hat jahrelang nicht genug gegen die hohe Belastung mit Stickoxiden in den Städten getan und damit gegen europäisches Recht verstoßen. Eine Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik hatte damit vor dem Europäischen Gerichtshof  (EuGH) Erfolg.

Die Grenzwerte seien von 2010 bis 2016 in 26 deutschen Städten "systematisch und fortdauernd" überschritten worden, erklärten die EU-Richter. Deutschland habe gegen seine Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstoßen, da "keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxid zu gewährleisten", so das Urteil.

Keine direkten Folgen für deutsche Autofahrer

Direkte Strafen oder Sanktionen sind mit dem Spruch aber zunächst nicht verbunden. Das Urteil könnte jedoch der Forderung nach weiteren Fahrverboten für Dieselfahrzeuge zusätzlichen Auftrieb verleihen. Zudem könnte die EU-Kommission Strafzahlungen gegen Deutschland verhängen, wenn der EuGH eine Vertragsverletzung feststellt und die Stickoxid-Grenzwerte weiterhin nicht eingehalten werden. Dazu müsste es allerdings ein zweites Verfahren geben. 

Die EU-Kommission hatte 2018 geklagt, weil Deutschland systematisch gegen die Luftqualitätsrichtlinie verstoßen habe. Allerdings hatte sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert. Das Umweltbundesamt berichtete im Februar, 2020 seien in deutlich weniger als zehn deutschen Städten Stickoxid-Grenzwerte überschritten worden – unter anderem wegen der Corona-Krise. Im Jahr davor waren es noch 25 Städte gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar 2018 Fahrverbote in Städten grundsätzlich erlaubt, solange sie verhältnismäßig sind.

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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 3. Juni 2021, Az. C 635/18

Was sagt die EU?

Luftverschmutzung ist in vielen Ländern ein Problem, daher gilt in der EU seit 2010 die "Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft" mit dem Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft an Straßen. Die EU-Kommission hatte Deutschland und fünf andere Staaten wegen ihrer Luftverschmutzung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die Stickoxidwerte sind der Grund für die Klagen gegen die Bundesrepublik sowie Frankreich und Großbritannien. Wegen Überschreitung der Feinstaubwerte werden Ungarn, Italien und Rumänien zur Rechenschaft gezogen. Es drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.

Auch andere Auto-Abgase sind im Fokus der Europäischen Union: Der Kohlendioxid-Ausstoß von Neuwagen soll bis 2030 um 37,5 Prozent sinken.Themen-Special Gezerre um Fahrverbote. Lesen Sie > hier mehr!DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

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