Diesel, Klage, VW

Die Vorlage des jeweiligen KBA-Bescheids sollte ausreichen, um eine Klage gegen den Autohersteller eines Schummel-Diesel der Täuschung zu überführen. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk /123RF.com)

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Diesel: Geheime Behörden-Papiere helfen bei Klagen

Bislang unveröffentlichte Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes liefern Dieselklägern neue Argumente. Das OLG Koblenz stützt sich in seinem aktuellen Urteil darauf.

Das Handelsblatt berichtet über Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu manipulierten Motorentypen. Die Papiere helfen bei Klagen gegen den Hersteller. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte im Juni entschieden, dass VW den Käufer eines Sharan-Diesel mit manipulierter Abgas-Software vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Es verurteilte den Autohersteller zur Zahlung von fast 26.000 Euro Schadensersatz.

Keine weiteren Beweise nötig

Hier lesen Sie das Urteil des OLG KoblenzVolkswagen hatte dem Kunden ein Fahrzeug mit einer Abschalteinrichtung verkauft, die dafür sorgte, dass der Sharan nur auf dem Prüfstand die Grenzwerte einhielt. Es bedürfe für diese Feststellung keiner weiteren Beweise mehr, urteilten die Richter: "Ausweislich des bestandskräftigen Bescheids des Kraftfahrt-Bundesamts liegt bei dem Motor des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung (…) vor. " Alles, was VW dem entgegenstelle, "bleibt damit unerheblich".

KBA hält Bescheide zurück

Bei Gericht dürfte – wie in Koblenz – die Vorlage des jeweiligen KBA-Bescheids ausreichen, um die sittenwidrige Schädigung zu belegen, schreibt das Handelsblatt. Bisher ist allerdings nur der Bescheid zum 2-Liter-Motor EA 189 von Volkswagen bekannt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hält die Bescheide zu den anderen Motorvarianten weithin zurück.

Das Handelsblatt will den Autokäufern nun die Beweislage erleichtern. Auf der Website finden Leser zahlreiche Bescheide des KBA, betreffend Modelle von VW, aber auch Fahrzeuge von Audi und Porsche.

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Mit Vorlage der KBA-Bescheide dürften sich die Chancen klagender Diesel-Käufer sehr verbessern, meint die Zeitung. Denn die Kläger müssen nicht mehr juristisch höchst mühsam nachweisen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung konkret in ihren VW, Audi oder Porsche eingebaut wurde.

Hier finden Sie den Beitrag des Handelsblatts mit allen Links zu den Behördenpapieren des KBA

Text: / handwerksblatt.de

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