Für Privatleute gibt es einfache Ausfüllhilfen, bei Unternehmen und der Landwirtschaft ist die Grundsteuererklärung sehr komplex.

Für Privatleute gibt es einfache Ausfüllhilfen, bei Unternehmen und der Landwirtschaft ist die Grundsteuererklärung sehr komplex. (Foto: © langstrup/123RF.com)

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Grundsteuer: Fristverlängerung bis 31. Januar 2023

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis Ende Januar 2023 verlängert. Was bedeutet das für Privatleute und Unternehmer?

Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Unternehmer, Landwirte und deren Steuerberater dürfen aufatmen, wenn ihnen noch den Stichtag 31. Oktober im Nacken saß: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit bis 31. Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) begrüßte die Entscheidung.   

"Für Privathaushalte ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nervig, aber machbar", sagt Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle. Die Finanzverwaltungen der Länder stellen umfangreiche Ausfüllhilfen zur Verfügung.

Ausfüllhilfen der Länder Ecovis hat auf einer Deutschlandkarte die Ausfüllhilfen der jeweiligen Länderfinanzverwaltungen verlinkt.

Privatleute, die unkomplizierte Eigentumsverhältnisse haben, wie  

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  • ein Ein- oder Zweifamilienhaus
  • ein Eigentumswohnung
  • ein unbebautes Grundstück

können die Erklärung auch über https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ digital abgeben. Das läuft über das Bundesfinanzministerium und wird an die Länder weitergeleitet.

Hoch komplex ist das Thema bei Familienunternehmen

Problematisch und zum teil hoch komplex seien aber Grundsteuererklärungen für Unternehmen und die Landwirtschaft. "Daher freuen wir uns hier über die Verlängerung um drei Monate", sagt Kimmerle. Allein die Menge der Flurnummern sei eine Herausforderung. "Da kommen schon mal 100 unterschiedliche Flurnummern zusammen." Zudem muss die Nutzung der Grundstücke bei der Grundsteuererklärung angegeben werden.  

Ähnlich komplex seien die Verhältnisse bei Familienunternehmen, wenn der Betrieb über mehrere Generationen erweitert wurde. "Gehört das Unternehmensgrundstück der Firma, einer oder mehreren Personen sind hier zum Teil problematisch. Auch die Berechnung der Nutzflächen sind hier echte Herausforderungen", sagt Kimmerle.   

Hilfe für Angehörige

Übrigens dürfen bei Privatleuten auch nahe Angehörige helfen, wenn zum Beispiel die Eltern wenig oder keine PC-Kenntnisse haben. Für sie besteht auch die Möglichkeit, mit dem eigenen Benutzerkonto des Steuerportals der Finanzverwaltung "MeinElster" (www.elster.de) Feststellungserklärungen  zu übermitteln.

Gute Bekannte, enge Freunde oder ähnliche Personen dürfen das allerdings nicht, betont die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz.  Steuerberater, Grundstücks- und Hausverwaltungen dürfen wiederum Unterstützung leisten.

Hintergrund Es ist ein Mammutprojekt: Alle Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer in Deutschland müssen zwischen Anfang Juli und Ende Oktober eine Erklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer abgeben. In dieser müssen sie Angaben zu ihrem Grundbesitz zum Stichtag 1. Januar 2022 machen.

Anhand der Daten wird ab dem Jahr 2025 die neue Grundsteuer von den Städten und Gemeinden erhoben.

Rund 35 Millionen Grundstücke müssen die Finanzämter neu bewerten. Bis Ende 2024 muss die Bewertung erfolgt sein.

Die Erklärungen müssen elektronisch übermittelt werden.

Quelle: Ecovis; DHB

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Text: / handwerksblatt.de

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