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Grundsteuer: Angehörige dürfen bei der Abgabe der Erklärung ab Juli helfen

Ab Juli können Grundstücksbesitzer die Feststellungserklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer bei "Elster" hochladen. Wer keinen PC hat, darf sich von nahen Angehörigen helfen lassen. Darauf weist das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hin. Nur in Härtefällen ist die Abgabe auf Papier erlaubt.

In den Finanzämtern von Rheinland-Pfalz, bei den Kommunalverwaltungen und Katasterämtern laufen momentan die Telefone heiß. Die Finanzverwaltung hat kürzlich eine Million der insgesamt rund 2,5 Millionen Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz im Land verschickt.

Viele, insbesondere ältere, Grundstücksbesitzer ohne eigenen PC oder mit wenig Computerkenntnissen sind verunsichert und fragen sich jetzt, wie sie die elektronischen Vordrucke ab Juli auf der Plattform "Elster" hochladen sollen.

Grundsätzlich gibt es nämlich bundesweit eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung. Ab 1. Juli 2022 ist die Abgabe der Feststellungserklärung mit den kostenlosen elektronischen Vordrucken (etwa über www.elster.de) möglich. Bis dahin stehen die Vordrucke bereit. Spätestens bis 31. Oktober 2022 muss man die Daten abgegeben haben.

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Ausgabe von Papiervordrucken ist nur in Ausnahmefällen möglich

Nur bei Härtefällen können Papiervordrucke verwendet werden, schreibt die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz. Ob ein Härtefall vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt. Etwa wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer nicht über die technische Ausstattung oder erforderlichen technischen Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung verfügt.

In diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten:

Ab Anfang Juli 2022 können die als PDF-Dateien unter www.fin-rlp.de/Vordrucke veröffentlichten Vordrucke zur "Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts" ausgefüllt, ausgedruckt und in Papier an das zuständige Finanzamt geschickt werden.

Ab Juli können Betroffene die Papiervordrucke auch in den Service-Centern der Finanzämter erhalten. Dies soll in Rheinland-Pfalz immer donnerstags von 8 bis 18  Uhr ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich sein. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Angebote und Service-Hotlines für Fragen zur Grundsteuer. So beispielsweise auch bei der Finanzverwaltung NRW.

Hilfe bei der Erklärungsübermittlung durch Angehörige

Kinder oder Geschwister oder andere nahe Angehörige dürfen bei der Abgabe der Feststellungserklärung helfen. Für sie besteht auch die Möglichkeit, mit dem eigenen Benutzerkonto des Steuerportals der Finanzverwaltung "MeinElster" (www.elster.de) auch Feststellungserklärungen für nahe Angehörige zu übermitteln. Gute Bekannte, enge Freunde oder ähnliche Personen dürfen das allerdings nicht, betont die Finanzverwaltung.  Steuerberater, Grundstücks- und Hausverwaltungen dürfen wiederum Unterstützung leisten.

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Datenstammblätter gelten nicht als Feststellungserklärung

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die aktuellen Informationsschreiben nicht mit den amtlichen Steuererklärungsvordrucken verwechselt werden dürfen. Die dem Schreiben beigefügte Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) sei ein Service der Finanzverwaltung, der wichtige erklärungsrelevante Liegenschafts- beziehungsweise Geobasisdaten enthält, die in die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 nach Prüfung durch die Eigentümerinnen oder Eigentümer von Grundbesitz übernommen werden können. Das Datenstammblatt selbst ersetze nicht die Feststellungserklärung.

Mehr unter www.fin-rlp.de/grundsteuer 

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Text: / handwerksblatt.de

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