Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. November der umstrittenen Grundsteuer-Reform zugestimmt.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. November der umstrittenen Grundsteuer-Reform zugestimmt. (Foto: © chaiyawat sripimonwan/123RF.com)

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Reform der Grundsteuer: Handwerk enttäuscht

Die Reform der Grundsteuer ist beschlossene Sache. Der Bundesrat hat dem umstrittenen Gesetz zugestimmt. Das Handwerk setzt jetzt auf die Öffnungsklausel.

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 einem der wichtigsten steuerpolitischen Projekte dieses Jahres zugestimmt: Der Reform der Grundsteuer.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks reagierte enttäuscht. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: "Es ist sehr bedauerlich, dass mit der jetzt vom Bundesrat erteilten Zustimmung zur Reform der Grundsteuer die Chance auf eine bürokratiearme Reform vertan worden ist."

Das Handwerk appelliert jetzt an die Länder, die im Gesetzentwurf enthaltene Öffnungsklausel zu nutzen, um deutlich einfachere und bürokratieärmere Modelle anzuwenden als es das Bundesgesetz vorsieht.

Als Vorbild nennt Schwannecke das sachgerechte Flächenmodell aus Bayern sein. "Gerade vor dem Hintergrund, dass bereits gesetzlich ausgeschlossen wurde, eine  Schattenrechnung für Zwecke des Länderfinanzausgleichs führen zu müssen, ergeben sich für die Länder echte Chancen zur Bürokratieentlastung."

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Da die Reform der Grundsteuer noch rechtzeitig beschlossen wurde, werden die Länder ab 2025 die Grundsteuer nach den neuen Regeln erheben.

Grundzüge der Reform

Mit der Reform ändert sich insbesondere die Bewertung der Grundstücke. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Es hatte die derzeit geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt.

In Zukunft erfolgt die Bewertung nach dem wertabhängigen Modell:

Bei einem unbebauten Grundstück ist dafür der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird.

Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten berücksichtigt.

Um das Verfahren zu vereinfachen, wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.

Ausnahme: Das wertabhängige Modell

Anstelle dieses wertabhängigen Modells können sich die Bundesländer auch dafür entscheiden, die Grundsteuer nach einem wertunabhängigen Modell zu berechnen (Öffnungsklausel). Ermöglicht wird dies durch eine Grundgesetzänderung.

Entstehen den Ländern dann Steuermindereinnahmen, dürfen sie nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.

Struktur bleibt erhalten

Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet:

  • Bewertung der Grundstücke,
  • Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl
  • und einem Hebesatz der Kommune.

Übergangsphase

Bis 2025 ist nun Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben. Ebenso lange dürfen auch die bestehenden Regelungen noch gelten. 

Quellen: Bundesrat; ZDH

Text: / handwerksblatt.de