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Die Kosten für einen Hundesitter können jetzt als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. (Foto: © Ian Allenden/123RF.com)

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Auch der Gehweg gehört zum Haushalt

Was gilt als haushaltsnahe Dienstleistung? Welche Handwerkerrechnung kann ich absetzen? Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Anwendungsschreiben veröffentlicht.

Handwerkerrechnungen und Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gehören in die Steuererklärung. Wohnungseigentümer und Mieter dürfen jährlich bis zu 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse geltend machen. Davon 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro, verringern unmittelbar die Steuerschuld. Bei Handwerkerleistungen sind es 20 Prozent von maximal 6.000 Euro, also 1.200 Euro.

Immer wieder müssen sich die Gerichte aber damit beschäftigen, was alles darunter fällt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt das entsprechende Anwendungsschreiben zum Paragrafen 35a des Einkommensteuergesetzes aufgrund verschiedener Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) überarbeitet. 

Zum BMF-SchreibenFolgende Änderungen sind wichtig für Steuerzahler:

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  • Der Begriff "im Haushalt" kann künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, wenn die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Beispielsweise können Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. 

  • Auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze können im Rahmen der Steuerermäßigung begünstigt sein.

  • Die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage ist ebenso eine Handwerkerleistung, wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr. Künftig können, in allen offenen Fällen, beispielsweise die Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜV bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von Blitzschutzanlagen begünstigt sein. 

  • Für ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des "Betreuten Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann jetzt ebenfalls die Steuerermäßigung nach Paragraf 35a EStG in Anspruch genommen werden. 

  • Wer seine Haustiere zu Hause versorgen und betreuen lässt, kann Tätigkeiten wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.


Quelle: BMF, Schreiben vom 9. November 2016 IV C 8 - S-2296-b / 07 / 10003 :008 

Text: / handwerksblatt.de

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