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Handwerkerkosten als Steuerfreibetrag eintragen

Kosten für Handwerkerleistungen oder eine energetische Gebäudesanierung können genau wie Fahrtkosten oder Unterhaltszahlungen als Steuerfreibetrag zur Lohnsteuer eingetragen werden. Das geht jetzt auch online.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hohe Kosten haben, weil sie zum Beispiel weite Wege zur Arbeit fahren, für die Arbeit eine Zweitwohnung unterhalten, hohe Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen haben, können sich beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag eintragen lassen.

Was viele nicht wissen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können auch die Kosten für Handwerkerleistungen, für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Wohnungen oder für eine Haushaltshilfe vorab als Freibetrag berücksichtigt werden. So können die monatlichen steuerlichen Belastungen beim Lohnsteuerabzug reduziert werden. Darauf weist das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz hin. 

Der Steuerfreibetrag kann für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden.

Seit Oktober 2021 können Anträge für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch online über das ElsterOnline-Portal www.elster.de übermittelt werden.  

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Soviel Ersparnis ist drin

Energetische Gebäudesanierung: Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig.

Handwerkerrechnung: 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten innerhalb der eigenen vier Wände geltend machen. Haben sie die Höchstsumme erreicht, gibt es einen Steuerbonus von 1.200 Euro.  

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Text: / handwerksblatt.de

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