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Steuerbonus für Handwerker-Rechnung

Kann ich die Rechnung bei der Steuer absetzen? Mit dieser Frage werden viele Handwerker konfrontiert. Der ZDH hat seinen Flyer für Betriebe und deren Kunden jetzt aktualisiert.

Seit Ende 2016 gibt es wichtige Änderungen, die den Steuerbonus für Handwerkerleistungen betreffen. So können Kunden neuerdings auch die Rechnung für den Hausanschluss an die Ver- und Entsorgungsnetze bei der Steuer absetzen. 

Begünstigt sind nun auch die Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜV bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von Blitzschutzanlagen. Ebenfalls als Handwerkerleistung begünstigt ist ferner das Prüfen der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage und die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr. 

Infoflyer für Handwerker und deren Kunden

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gibt als Information von Handwerksbetrieben für deren Kunden einen Info-Flyer heraus – zum Beispiel als Beileger zum Kostenvoranschlag. Dieser wurde im Januar 2017 auf Grundlage des neuen BMF-Schreibens aktualisiert. 

Der aktualisierte Flyer weist auch darauf hin, dass Tätigkeiten, die nicht im Haushalt des Kunden ausgeführt werden, sondern in der Werkstatt des Handwerksbetriebs, nicht begünstigt sind. 

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Betriebe können den Flyer zum Steuerbonus hier öffnen und ausdrucken und an ihre Kunden weitergeben.  

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Text: / handwerksblatt.de

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