Soka-Bau; SokaSiG, Elektro, Metall, SHK

Maler, Tischler und andere Ausbaugewerke haben eine Verbändevereinbarung mit dem Baugewerbe geschlossen (Foto: © Sergii Moskaliuk/123RF.com)

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Auch Bundesrat stimmt für das Soka-Gesetz

Am 10. Februar 2017 hat das Soka-Gesetz die Länderkammer passiert. Ein Antrag aus Sachsen, die Verbändevereinbarung zu evaluieren, wurde abgelehnt.

Die Politik hat mit dem Gesetz zur Sicherung der Sozialkassen im Baugewerbe (SokaSiG) nun das Bau-Sozialkassensystem gerettet, denn es schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Bau-Sozialkassenverfahren (Soka-Bau). 

Ausgelöst wurde das SokaSiG durch die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Herbst 2016. Das BAG hatte mehrere Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen der Soka-Bau für unwirksam erklärt. Durch die Entscheidungen sind viele Betriebe von der Pflicht zur Soka-Bau befreit und verlangen ihre eingezahlten Beiträge zurück. Dadurch sah die Soka-Bau sich vor dem Zusammenbruch. Das Gesetz ist heftig umstritten und wird von vielen Juristen als nicht verfassungsmäßig angesehen. Unternehmer, die vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich gegen die Allgemeinverbindlicherklärung der Bau-Tarifverträge vorgegangen waren, haben jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen das SokaSiG angekündigt. 

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Eine Woche vor Verabschiedung des SokaSiG im Bundestag hatten die Verbände von Bauhaupt- und Baunebengewerken eine Vereinbarung getroffen, mit der sie in Zukunft Konflikten bei der Abgrenzung der Tarif-Zuständigkeiten besser vorbeugen wollen. Darin wird die große Einschränkungsklausel noch schärfer gefasst und nach den Kriterien Mitgliedschaft und Fachlichkeit abgegrenzt. 

Gibt es wirklich weniger Klagen?

Das Bundesland Sachsen hatte eine Evaluation der Verbändevereinbarung der Baugewerke beantragt. Man wollte feststellen, ob die Vereinbarung tatsächlich zu einer klareren Abgrenzung der großen Einschränkungsklausel und damit zu mehr Rechtssicherheit für Ausbauhandwerks- und Mischbetriebe führt. Außerdem wollte man herausfinden, ob das Konsultationsverfahren tatsächlich weniger Klagen mit sich bringt und ob die nachträgliche Erfassung von Ausbauhandwerks- und Mischbetrieben durch die Soka-Bau zurückgeht. Der Antrag wurde aber abgelehnt.

Foto: © Sergii Moskaliuk/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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