Soka-Bau; Tarifpartner, Ausbaugewerke

Innungs-Elektriker zahlen nicht an die Soka-Bau Foto: © Dmitry Kalinovsky/123RF.com

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Soka-Bau: Happy End für die Ausbaugewerke

Der Konflikt mit der Bau-Sozialkasse scheint gelöst: Eine Verbändevereinbarung schafft Klarheit und befreit die Innungsmitglieder des Baunebengewerbes von der Beitragspflicht.

Wer ist Baubetrieb und wer nicht? Diese Frage entzweite jahrelang die Verbände, denn sie entscheidet über die Beitragspflicht zur Sozialkasse des Baugewerbes (Soka-Bau). In Zukunft dürfen Innungsbetriebe des Baunebengewerbes nicht mehr von der Soka-Bau in Anspruch genommen werden. Das ist das Ergebnis einer Vereinbarung, die eine Allianz aus sechs Ausbauverbänden mit den Bautarifparteien am 15. Oktober 2017 getroffen hat.

 

Befreit von der Pflicht zur Soka-Bau sind Unternehmen, wenn sie zwei Kriterien erfüllen. Zum einen die "Mitgliedschaft": Unbehelligt bleiben tarifgebundene Mitglieder eines Fachverbandes. Zum anderen geht es um die "Fachlichkeit": Die Betriebe müssen von einem Mantel- oder Rahmentarifvertrag eines Fachverbandes erfasst werden und überwiegend ausbaugewerbliche Tätigkeiten ausüben. Für das Elektrohandwerk gibt es dazu beispielsweise einen 17-Punkte-Katalog. Dass dies erfüllt ist, wird unwiderlegbar vermutet, wenn ein Betrieb vor dem 30. Juni 2014 Mitglied einer dem Fachverband angehörigen Innung war. Damit ist er von der Beitragspflicht zur Soka-Bau befreit. Sollte er erst nach diesem Datum der Innung beigetreten sein, gilt zwar auch noch diese Vermutung – die dann allerdings widerlegbar ist. Sofern die Soka-Bau die Fachlichkeit bei dieser späteren Mitgliedschaft anzweifelt, trägt sie jedoch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Betrieb mehr als 50 Prozent seiner Gesamtarbeitszeit auf bauliche Leistungen verwendet. Neu ist für solche strittigen Fälle: Dort, wo bisher die Sozialkassen die Unternehmen vor den Gerichten verklagten, steht jetzt ein außergerichtliches Konsultationsverfahren, bei dem die Verbände mit den Bautarifparteien eine Einigung herstellen sollen.

Unterzeichnet haben die Vereinbarung unter anderem der Zentralverband des Elektro- und informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Zentralverband Sanitär Heizung Klima, der Bundesverband Metall, der Verband Tischler Schreiner Deutschland, der Zentralverband Raum und Ausstatter, weitere Verbände des Ausbaugewerbes und die IG Metall.

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Verbände begrüßen Einigung

ZVEH-Vizepräsident Dr. Gerd Böhme begrüßt die Einigung: "Dank der Vereinbarung bleiben den organisationsangehörigen Innungsfachbetrieben unberechtigte Zugriffe der Soka-Bau künftig erspart – und den Verbänden weitere gerichtliche Auseinandersetzungen." Die über Jahre andauernden Verhandlungen hätten sich gelohnt und mündeten nun in einem fairen Ergebnis. "Allen elektrohandwerklichen Betrieben, die noch nicht Mitglied einer Innung sind, ist ein baldiger Eintritt zu empfehlen, um von der neuen Vereinbarung zu profitieren", betonte er.

Auch für die Innungsbetriebe des Metallhandwerks ist das Ergebnis ein positives Signal. Gerade die Unternehmen, die sich spezialisieren, etwa auf die Montage, werden von der Mitgliedschaft bei der Soka-Bau befreit – bei Nachweis der Innungsmitgliedschaft, Eintragung sowie überwiegender Tätigkeit im Metallbauerhandwerk und Vorliegen eines entsprechenden Tarifvertrags. "Dieses Ergebnis ist auch ein starkes Signal in Richtung der Politik, dass das Handwerk seine Belange eigenständig und erfolgreich regeln kann, ein Beitrag zur Tarifautonomie" unterstreicht Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Metall den Erfolg. 

Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) erklärt: "Wir sind sehr froh, dass nun alle Verbände sich auf diese tarifpolitische Koordinierung einigen konnten. Damit stärken wir die Tarifautonomie und sorgen bei den Betrieben für mehr Rechtssicherheit. Unnötige Gerichtsprozesse werden vermieden, trotzdem kommt jeder zu seinem Recht. Und die Einigung trägt dazu bei, den Zusammenhalt der Verbände der Ausbau- und Baugewerke weiter zu festigen."

aki; Foto: ©  Dmitry Kalinovsky/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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