Soka-Bau; SokaSiG, Elektro, Metall, SHK

Die Sozialkassen im Baugewerbe haben jetzt ihr eigenes Gesetz (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

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Soka-Gesetz tritt in Kraft

Das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren (SokaSiG) tritt am 25. Mai 2017 in Kraft. Bauwirtschaft und Kritiker haben darauf gewartet. Der Streit ist noch nicht beendet.

Das umstrittene Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) ist am 24. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt damit am 25. Mai in Kraft. Das SokSiG schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Bau-Sozialkassenverfahren (Soka-Bau) und erklärt die Sozialkassentarifverträge von 2006 bis 2015 für alle Unternehmen und Beschäftigten der Bauwirtschaft für verbindlich. Es ist am 26. Januar 2017 durch den Bundestag verabschiedet worden.

Das Gesetz kam in Folge mehrerer Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts (BAG), mit denen die Erfurter Richter die Allgemeinverbindlicherklärungen der Soka-Tarifverträge von 2007 bis 2014 für unwirksam erklärten. Durch die Entscheidungen waren viele Betriebe von der Pflicht zur Soka-Bau befreit und verlangten ihre eingezahlten Beiträge zurück. Dadurch sah die Soka-Bau sich vor dem Zusammenbruch. Die Politik hat mit dem SokaSiG nun das Bau-Sozialkassensystem gerettet. Der Spruch des BAG wird damit per Gesetz aufgehoben.

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Verfassungsmäßigkeit steht in Frage 

Das SokaSiG bleibt bei Juristen nicht ohne Kritik. Viele stellen die Frage nach seiner Verfassungsmäßigkeit, denn es regelt einen Einzelfall und gilt rückwirkend. Die Mehrheit der angehörten Experten im Bundestagsausschuss war jedoch der Ansicht, dass das Gesetz verfassungsgemäß sei. Gegner – vor allem Unternehmer, die vor dem BAG erfolgreich waren und deren Rechte nun per Gesetz ausgehebelt wurden – haben bereits angekündigt, dass sie Verfassungsbeschwerde einlegen.

Auch die Baunebengewerke sind nicht zufrieden mit dem SokaSiG, da es die Grenze zwischen Bauhaupt- und Baunebengewerbe nicht deutlich genug ziehe. Damit sei die alte Frage, wer Soka-pflichtig ist und wer nicht, immer noch nicht geklärt. Die Fachverbände von Elektro, Holz, Metall und SHK hatten ausgehandelt, dass ihre Mitgliedsbetriebe nicht den Bau-Tarifverträgen damit auch nicht der Soka-Bau unterfallen. Die Ausbaugewerke haben jedoch seit vielen Jahren erhebliche Probleme, sich gegen die Reichweite der Bau-Tarifverträge abzugrenzen. Eine neue Verbändevereinbarung soll das aus der Welt schaffen: Sie fasst die große Einschränkungsklausel schärfer und grenzt nach Mitgliedschaft und Fachlichkeit ab. Außerdem soll die Soka-Bau die Darlegungs- und Beweislast dafür tragen, ob ein Betrieb unter die Soka-Bau fällt.

Text: / handwerksblatt.de

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