Die Unwetterhäufigkeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen.

Im engen Austausch mit der Landesregierung organisieren die Handwerkskammern unbürokratische Hilfen und Beratung. (Foto: © petrol/123RF.com)

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Hochwasser: Das sollten betroffene Betriebe jetzt tun

Starkregen und Unwetter haben auch viele Handwerker zu spüren bekommen. Lesen Sie hier, was betroffene Betriebe jetzt beachten sollten.

Die Auswirkungen der Katastrophe haben auch viele Handwerksbetriebe schwer getroffen. Die Handwerkskammern in NRW und Rheinland-Pfalz stimmen sich derzeit auch mit den Landesregierungen über mögliche Unterstützungs- und Beratungsangebote für betroffene Mitgliedsbetriebe ab.

Das sollten Betroffene beachten:

Erstbegehung

Erst nach offizieller Freigabe das Gelände/Gebäude betreten!

Vorsicht bei Elektroinstallationen etc.

  • Lassen Sie Ihre Installationen und Einrichtungen durch eine Fachfirma VOR Inbetriebnahme bzw. Nutzung prüfen!
  • Dies betrifft:
    Energieversorgung (Strom / Gas / Wasser / Öl)
    Maschinen / Geräte / Anlagen

Schadensdokumentation

Machen Sie eine Schadensauflistung und dokumentieren Sie dabei präzise alle Einzelschäden:

Das könnte Sie auch interessieren:

Foto-/Videomaterial erstellen

  • Vorher
  • Nachher
  • während der Schadensbeseitigung

Erfassungszeitpunkt

  • Datum/Uhrzeit sollte erkennbar sein
  • Archivierung/Dokumentation mit System! Legen Sie von Anfang an eine Struktur zur Dokumentation der Foto-/Video-Dateien fest:
    Dateinamen vereinheitlichen (Datum, Uhrzeit, Objekt, Standort).
    Beispiel: "2021-07-16_8.00_Abkantbank_Werkstatt"

Versicherungsschutz

Nachfolgende Versicherungen könnten eventuell Schäden decken: 

  • Gebäudeversicherung – Elementarschäden
  • Hausratversicherung
  • Inventarversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Elektronikversicherung / EDV-Versicherung
  • Teil-/Vollkasko KFZ-Versicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Lagerversicherung
  • Warenversicherung

Schadenanzeige

  • Melden Sie Ihren Schaden beim Versicherer zeitnah an!
  • Schriftliche Schadenanzeige per E-Mail, Fax oder Post
  • Eingangsbestätigung anfordern und aufheben

Schadenminderung

Die Schäden soweit möglich mindern! Auch wenn Sie versichert sind, sind Sie verpflichtet, den Schaden zu mindern und alles Zumutbare zu veranlassen. 

  • Abschöpfen/Auspumpen, je nach Gebäudesituation vorher Feuerwehr / Sachverständige kontaktieren
  • Schlamm- und Schmutzablagerungen vor dem Antrocknen vorsichtig abspülen

Anweisungen der Versicherung beachten!

Beachten Sie die Bedingungen und Klauseln Ihrer Versicherungsverträge

Nichts voreilig entsorgen!

Beschädigte Gegenstände vorerst aufheben (Versicherung Gelegenheit zur Besichtigung geben).

Kostenvoranschlag

Vor der Reparatur Kostenvoranschlag einholen und von Versicherung freigeben lassen.

Eigenleistungen

Eigenleistung mit Datum, Uhrzeit und Tätigkeit dokumentieren (z. B. Aufräumarbeiten, Reparaturen).

Abschlagszahlung der Versicherung

Stimmen Sie mit Ihrer Versicherung eine Abschlagszahlung ab!

Versicherungsschutz prüfen

Vor den möglicherweise existenzbedrohenden Folgen kann man sich schützen, indem man im Vorfeld entsprechende Versicherungen abschließt.

Die Gebäudeversicherung versichert das Betriebsgebäude inklusive des Grundstücks gegen Feuer, Sturm, Hagel sowie Leitungswasserschäden. Zusätzlich können in einer Elementarversicherung Schäden z. B. durch Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau, Hochwasser, Erdrutsche, Erdsenkung und Erdbeben abgedeckt werden.

Die Unwetterhäufigkeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die sogenannten Elementarschäden – beispielsweise aufgrund von Hochwasser – verursachen jährlich Schäden an Gebäuden in enormer Höhe. Ein Großteil aller Versicherten ist hierfür nicht ausreichend abgesichert. 

Damit Ihr Risiko minimiert wird, sollte Ihre Gebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung – auch Naturgefahrenversicherung genannt – beinhalten. Der Basisschutz allein deckt diese Schäden nicht ab. Die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen. Folgende Kosten werden beispielweise durch die Elementarversicherung übernommen:

  • Reparaturen am Haus sowie an Nebengebäuden
  • Abriss und Neubau des Hauses
  • Trockenlegung etc.

Wichtig ist auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese dient der Absicherung von Vermögensschäden bzw. Betriebskosten, die durch "Zwangspausen" (wie jetzt durch Elementarschäden) im Betriebsablauf entstehen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung versichert bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Pacht und Zinsen. Sie ist im Regelfall nur in Kombination mit entsprechenden Sachversicherungen abzuschließen.

Auch die Umweltschadenhaftpflichtversicherung ist von großer Bedeutung. Durch Umweltvorschriften kann der Betriebsinhaber für durch den Betrieb verursachte Umweltschäden haftbar gemacht werden. Grundsätzlich besteht für Schäden durch Einwirkungen auf Boden, Luft und Wasser (z.B. durch austretendes Heizöl, Maschinenöl oder Chemikalien) im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz.

HochwasserHandwerkskammern helfen Betroffenen der Hochwasser-Katastrophe. > Hier mehr lesen!

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Text: / handwerksblatt.de

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