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Der Weg zum rechtssicheren Webauftritt

Jeder Unternehmer muss beim Einrichten seiner Website bestimmte gesetzliche Pflichten beachten. Wer das nicht tut, riskiert wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Eine der wichtigsten Regeln für alle Betreiber einer eigenen Internetseite: Das Impressum muss für den Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Für Handwerker besonders wichtig: Sie müssen auch ihre zuständige Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde nennen. Ist das Impressum nicht korrekt oder unvollständig, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung drohen.

Impressum

Genannt werden müssen auf jeden Fall der Name und die Anschrift des Seitenbetreibers – ein Postfach reicht nicht. Wichtig sind auch Kontaktinformationen wie die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer, davon muss mindestens eine Rufnummer zum Basistarif sein. Außerdem muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikations-Nummer vorhanden sein (die vom Finanzamt vergebene Steuernummer besser nicht). Pflicht sind auch Registerangaben, also die Registernummern aus dem Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister sowie das zuständige Registergericht.

Bei juristischen Personen muss die Rechtsform angegeben werden, sowie der oder die Vertretungsberechtigten mit vollen Vor- und Nachnamen. Handwerksbetriebe, die eine behördliche Zulassung brauchen, müssen außerdem die Kontaktadresse der zuständigen Aufsichtsbehörde nennen. Im Zweifel sollte man auf die Handwerkskammer und entsprechende Innung verweisen. Angaben zu Stamm- oder Grundkapital müssen nur gemacht werden, wenn nicht alle Einlagen eingezahlt sind. Dann sind der Gesamtbetrag der Einlagen sowie der ausstehende Teil anzugeben.

Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten sind Name und Anschrift des Verantwortlichen zu nennen. Das betrifft etwa Blogs, News und allgemein sämtliche Inhalte, die über reine Werbetexte hinausgehen. Impressum-Musterbeispiele und weitere Tipps für eine korrekte Website finden Sie im kostenlosen Leitfaden "Rechtssichere Internetseiten" auf www.website-check.de

Datenschutzerklärung

"Sie brauchen auf Ihrer Internetseite eine Datenschutzerklärung, die auf alle aktiven Java-Script-Inhalte – zum Beispiel Facebook oder Twitter – eingeht, die auf einer Seite enthalten sind", erklärt Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fachanwalt für Informationstechnologierecht. "Diese Erklärung sollte im Idealfall mit einem eigenen Link versehen und nicht im Impressum hinterlegt werden. Rechtswidrig ist Letzteres aber nicht."

Urheberrecht

Für Suchmaschinen optimierte Texte sind urheberrechtlich geschützt. Hat also ein Handwerker seine Internetseite mit viel Aufwand für Google und Co. leicht auffindbar gemacht, besitzt er ein Urheberrecht an diesem Text.

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Onlineshops

Wirksame Verträge kommen online nur zustande, wenn ein privater Kunde den Kauf durch den Button "Zahlungspflichtige Bestellung" ausdrücklich bestätigt. Diese sogenannte Button-Lösung müssen auch Handwerker beachten.

Analyse-Programme

Für Google Analytics sollte man den Empfehlungen des unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland www.website-check.de folgen. Mit dieser Vorgehensweise ist jeder Unternehmer auf der sicheren Seite. Für den Facebook-Like-Button hat der Heise Verlag eine sogenannte Zwei-Click-Lösung entwickelt. Alle Links und mehr praktische Tipps sowie einen kostenlosen Leitfaden für rechtssichere Websites finden Sie hier im Internet www.website-check.de

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Text: / handwerksblatt.de

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