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Kurzarbeitergeld bis Ende September verlängert

Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld werden um drei Monate bis 30. September verlängert. Das soll auch dem Handwerk helfen, das unter den gestörten Lieferketten und Materialknappheit leidet.

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird über den 30. Juni hinaus um drei Monate verlängert. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Das gilt dann, wenn bis spätestens 30. September 2021 die Kurzarbeit im Betrieb neu oder nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten erneut eingeführt wird.  

Arbeitgebern werden außerdem die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls noch bis 30. September 2021 vollständig erstattet. Ab dem 1. Oktober 2021 wird dann noch die Hälfte der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet. 100 Prozent sind ab 1. Oktober 2021 und bis Jahresende noch möglich, wenn während der Kurzarbeit Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Für den Fall von Insolvenz werden Sonderregelungen getroffen, um Doppelzahlungen durch die Arbeitsagentur zu vermeiden.

Kurzarbeit trotz voller Auftragsbücher im Bauhandwerk

Die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit soll den von der Corona-Krise weiterhin besonders betroffenen Branchen wie Messebauern, Cateringunternehmen oder der Tourismuswirtschaft helfen. Auch Unternehmen, die aktuell von den Engpässen bei Lieferketten und Materialknappheit betroffen sind, will die Bundesregierung damit unterstützen. Das betrifft im Moment unter anderem die Bau- und Ausbaubranche ganz massiv.

"Es geht um klare Perspektiven für Unternehmen und Beschäftigte", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das gebe den Unternehmen in dieser schwierigen Phase Planungssicherheit und eine faire Perspektive. Es sei wichtig, jetzt Arbeitsplätze in den betroffenen Branchen zu schützen.

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Die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeit bis zum 31. Dezember 2021 gilt auch für Zeitarbeitsbetriebe, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert, dass auch die Verlängerungen der Kurzarbeitergeldregelungen durch den Bundeshaushalt finanziert werden. "Dafür muss zwingend das Defizit in der Arbeitslosenversicherung durch einen Bundeszuschuss ausgeglichen werden", schreibt der ZDH.

Text: / handwerksblatt.de

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