Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten.

Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. (Foto: © pixelery/123RF.com)

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Corona: Kurzarbeitergeld - alle Informationen für Unternehmen

Wegen der Ausbreitung des Corona-Virus hat die Bundesregierung beschlossen, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Hier erfahren Sie, wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen und Kurzarbeit anzeigen und abrechnen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtern soll. Grund dafür ist die Ausbreitung des Corona-Virus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen. Die sollen mit den neuen Regeln zumindest abgemildert werden. Damit setzt das Kabinett nach nur zwei Tagen den vorangegangenen Beschluss des Koalitionsausschusses um.

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"Unser Ziel ist, dass in dieser Situation möglichst kein Arbeitsplatz und kein Unternehmen dauerhaft Schaden nimmt", erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Daher handele die Bundesregierung nun schnell und unbürokratisch. Es gehe um den Erhalt von Arbeitsplätzen, Unternehmen und Wettbewerbsfähigkeit, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

 

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Das Gesetz sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Bisher liegt diese Schwelle bei 30 Prozent der Belegschaft
  • Auf den Aufbau von Arbeitszeitkonten mit negativen Stundensalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.
  • Auch Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.

Die zusätzlichen Vorgaben für den Bezug von Kurzarbeitergeld gelten weiterhin. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz bereits verabschiedet. Es wurde am 14. März im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt damit seit dem 15. März rückwirkend zum 1. März und befristet bis Ende 2021. 

Wer hat Anspruch? Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.

Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können Sie dieses beantragen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Arbeitgeber-Service. Von ihm erhalten Sie die Zugangsdaten, um Kurzarbeitergeld beantragen zu können.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

In zwei Videoclips "So beantragen Sie Kurzarbeitergeld" erklärt die Agentur für Arbeit die Voraussetzungen für Kurzarbeit und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Kurzarbeit anzuzeigen oder zu beantragen. Außerdem sind in einem Merkblatt zur Kurzarbeit alle Infos zusammengefasst.

DienststellensucheHier finden Sie die für Sie zuständige Arbeitsagentur.Telefonisch ist die Arbeitsagentur Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen. Die Telefonnummer lautet 0800/ 4555520. Sie können sich auch persönlich an die Arbeitsagentur wenden. Allgemeine Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu weiteren Kurzarbeitergeldformen wie Saison-Kurzarbeitergeld oder Transfer-Kurzarbeitergeld, finden Sie auf der Übersichtsseite der Agentur für Arbeit.

 

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Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugdauer beträgt 12 Monate.
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2020
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Geringverdiener 2020
- Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld für Unternehmen
Quelle: Arbeitagentur

Kurzarbeit können Sie über diesen Vordruck anzeigen. Der unterzeichnete Vordruck ist danach bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Der Antrag auf Kurzarbeitergeld steht online zur Verfügung und kann auf elektronischem Weg eingereicht werden. Das geht jederzeit online über das Online-Portal eServices der Arbeitsagentur. Ist das Kurzarbeitergeld bereits bewilligt, können Sie es auch über das Online-Portal abrechnen. Alternativ können Sie diese Vorlage nutzen und mit Ihrem Antrag bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen.

Aktuell meldet die Agentur für Arbeit ein zehnmal höheres Anrufaufkommen als üblich. Siew bittet darum, Anrufe auf Notfälle zu beschränken, weil das Telefonnetz überlastet sei.

Text: / handwerksblatt.de

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