Trotz der Lockerung der Beschränkungen bleiben Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen essenziell wichtig, sagen Bund und Länder.

Trotz der Lockerung der Beschränkungen bleiben Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen essenziell wichtig, sagen Bund und Länder. (Foto: © Andrei Fedco/123RF.com)

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Bund und Länder lockern Corona-Beschränkungen

Die Politik will die Beschränkungen, die die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen sollen, schrittweise lockern. Autohäuser dürfen ihren Verkauf wieder starten, ab dem 4. Mai dürfen auch die Friseure wieder Kunden bedienen.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Beschränkungen zur Verlangsamung des Corona-Virus zu lockern. Der Einzelhandel soll langsam wieder anlaufen: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.

Es gibt auch Geschäfte, die unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Dazu gehören Buchhandlungen, Fahrradgeschäfte und Autohäuser. Die Friseure dürfen ihre Salons ab dem 4. Mai wieder öffnen. Auf für diese Branchen gelten Hygieneauflagen.

Konkrete Auflagen stehen noch nicht fest

Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen stünden überall dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt, heißt es im Beschluss von Bund und Ländern. Welche Auflagen konkret zu erfüllen sein werden, steht noch nicht fest. Auch der genaue Starttermin für die Geschäftsöffnung ist noch unklar – außer bei den Friseuren. Die Branchenverbände erwarten, das die Länder konkrete Vorgaben machen werden.

Aktuelle InformationenIn unserem Themen-Special zur Corona-Krise finden Sie laufend aktualisierte Informationen für Ihren Betrieb.Die Entscheidung sei eine gute Nachricht für die Friseurbranche, sagt Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks. "Unseren Fokus haben wir eigentlich seit der Schließung der Salons am 23. März auf die jetzt terminierte Wiedereröffnung gelenkt. Unternehmer und ihre Mitarbeiter müssen sich genau jetzt auf diesen Re-Start vorbereiten können, um so reibungslos und sicher wie möglich am 4. Mai für ihre Kunden zu öffnen."

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Kraftfahrzeuggewerbe und Friseure begrüßen die Beschlüsse

Auch das Kraftfahrzeuggewerbe begrüßt, dass seine Mitgliedsbetriebe den Autoverkauf wieder aufnehmen können. "Das ist ein wichtiges Signal an die Autohäuser, die nun endlich wieder in das stationäre Geschäft mit den Endkunden einsteigen können", sagt Jürgen Karpinski, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. "So lässt sich zumindest noch ein Teil des weitgehend verloren gegangenen und besonders wichtigen Frühjahrsgeschäfts retten." Es gehe vor allem darum, die immer bedrohlicher werdende Situation im Autohandel zu entschärfen und das Insolvenzrisiko zu minimieren.

Außer den Friseuren dürfen keine Dienstleistungsbetriebe öffnen, bei denen körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Davon betroffen sind zum Beispiel Kosmetiker. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. In den Schulen soll der Betrieb ab dem 4. Mai wieder eingeschränkt beginnen. Vorrangig sollen Schüler der Abschlussklassen und die Jahrgänge wieder in die Schule gehen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Das gelte auch für die letzte Klasse der Grundschule. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten zunächst bis zum 3. Mai weiter. Die Notbetreuung von Kitas und Schulen soll für zusätzliche Berufs- und Bedarfsgruppen geöffnet werden.

Handwerkspräsident lobt die Politik

"Bund und Länder räumen mit ihren Beschlüssen dem umfassenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung weiter Vorrang ein, tragen aber zugleich ökonomischen Erfordernissen Rechnung, um ein gesamtwirtschaftliches Desaster zu vermeiden. Wie verantwortungsvoll und umsichtig Politik diese derzeitige Gratwanderung meistert, findet die ausdrückliche Anerkennung des Handwerks", kommentiert Hans Peter Wollseifer

Positiv sei die angekündigte Ausweitung der Notbetreuung von Kindern, da dies den Betrieben und den dort Beschäftigten Druck nehme, so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "In vielen Handwerksunternehmen fehlen derzeit zahlreiche Beschäftigte, weil es keine Betreuung und keine Schule für ihre Kinder gibt. Deshalb ist es gut, dass sich Bund und Länder auf ein einvernehmliches Öffnungskonzept für Schulen verständigt haben. Und es ist richtig, dass hierbei nun den prüfungsrelevanten Jahrgängen einschließlich der beruflichen Ausbildung besonderes Augenmerk gelten soll."

Behörden und Ämter schnell wieder arbeitsfähig machen

Das Handwerk bedauere, dass es unklar sei, wie schnell Behörden und Ämter wieder voll arbeitsfähig sein werden. "Hier stehen Bund und Länder in der Pflicht, dass die in den letzten Wochen nicht mehr oder nur im Notbetrieb arbeitsfähigen Behörden und Ämter vor Ort zügig wieder ihre grundsätzliche Arbeitsfähigkeit zurückgewinnen. Darauf sind Handwerksunternehmen zwingend angewiesen, um ihre Aufträge erfüllen zu können. Nicht zeitnah funktionsfähige Zulassungsstellen, Straßenverkehrs- wie auch Baubehörden drohen ganze Wertschöpfungsketten zu zerschneiden."

Text: / handwerksblatt.de

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