Vor allem müssten dringend mehr Projekte an den Start gebracht werden, betont das Baugewerbe.

Vor allem müssten dringend mehr Projekte an den Start gebracht werden, betont das Baugewerbe. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

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Baustellenbetrieb wird aufrecht erhalten

An öffentlichen Baustellen darf auch in Corona-Zeiten weiter gearbeitet werden. Es gibt keinen Baustopp. Was aber ist, wenn die Bauabläufe gestört sind oder es zu Lieferengpässen kommt.

Während viele Unternehmen und Selbstständige in der Corona-Krise zu Geschäftsschließungen oder Homeoffice gezwungen ist, dürfen Bauprojekte weitergeführt werden. Hier können die Hygiene- und Abstandsvorschriften umgesetzt werden.

Das Baugewerbe und die Bauindustrie begrüßen den Erlass des Bundesverkehrsministeriums, Baumaßnahmen für den Hochbau, Straßenbau und Wasserbau möglichst weiter zu betreiben. "Die Weiterführung und Neuausschreibung von Infrastrukturbaustellen ist eine wesentliche Stütze der Binnenwirtschaft, die es aufrechtzuerhalten gilt", erklärt Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB)

Schutz der Mitarbeiter im Vordergrund

Natürlich müsse zuerst auf den Schutz der Mitarbeiter geachtet werden. Für das Baugewerbe gelte "safety first". Die Bauwirtschaft unternehme derzeit alles, um deutschlandweit möglichst den Baustellenbetrieb aufrechtzuerhalten, berichtet Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Verbandes.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und die Verbände der Bauwirtschaft seien sich einig darin, dass eine Fortsetzung der Baustellen auch in Zeiten der Corona-Krise in Deutschland geboten ist, um die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur in Deutschland weiter zu erhöhen.

Diese Leistungsfähigkeit sei für die Bevölkerung und die Wirtschaft notwendig, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise schnell überwinden zu können. "Nur so ist es uns möglich, dass wir in solch schwierigen Zeiten dafür sorgen können, dass die systemrelevanten Bereiche, wie Telekommunikation, Mobilität oder Energiegewinnung sowie Ver- und Entsorgung weiter funktionieren", so Peter Hübner, Präsident Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

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Für Bauunternehmen ist die Corona-Krise mit deutlichen Mehrkosten verbunden: Verkehrsminister Scheuer habe der Bauwirtschaft aber zu gesichert, dass es kurzfristig  Gespräche über die faire Verteilung geben wird. Das beziehe sich auch auf Mehrkosten für den Gesundheitsschutz der Bauarbeiter beim Transport auf die Baustellen und bei ihren Tätigkeiten.

Was ist bei Störungen der Bauabläufe?

Die sich ausbreitende Corona-Pandemie kann Auswirkungen auf die Bauabläufe haben. Es kann zu Lieferengpässen kommen, das Personal kann ausfallen oder die Baustellen müssen geschlossen werden.

Zum vertragsrechtlichen Umgang mit Bauablaufstörungen gibt das Bundesinnenministerium folgende Hinweise: "Die Corona-Pandemie ist grundsätzlich geeignet, den Tatbestand der höheren Gewalt im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/B auszulösen."

Höhere Gewalt ist ein unvorhersehbares, von außen einwirkendes Ereignis, das auch durch äußerste, nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt wirtschaftlich vertretbar nicht abgewendet werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit hinzunehmen ist.

Es komme hier immer auf den Einzelfall an! Beruft sich der Unternehmer also auf höhere Gewalt, müsste er darlegen, warum er seine Leistung nicht erbingen kann.

Das könne z.B. der Fall sein, weil - ein Großteil der Beschäftigten behördenseitig unter Quarantäne gestellt ist und er auf dem Arbeitsmarkt oder durch Nachunternehmer keinen Ersatz finden kann, - seine Beschäftigten aufgrund von Reisebeschränkungen die Baustelle nicht erreichen können und kein Ersatz möglich ist, - er kein Baumaterial beschaffen kann. Kostensteigerungen sind dabei nicht grundsätzlich unzumutbar.

Das ganze Schreiben zu bauvertraglichen Fragen in Corona-Zeiten vom 23. März 2020 finden Sie hier.

Dringend mehr Projekte im Straßenbau an den Start bringen

Das Baugewerbe appelliert weiterhin an die öffentliche Hand, stetig weitere Bauprojekte baureif vorbereiten und an den Markt bringt. Das gelte insbesondere für den Straßenbau. "Hier müssen dringend mehr Projekte an den Start gebracht werden. Auch damit die Bauwirtschaft kraftvoll durchstarten kann nach der Coronakrise."  

Auftragslage: Ins neue Jahr gestartet sind die Unternehmen des Baugewerbes mit vollen Auftragsbüchern. Mit über 52 Milliarden Euro lag die Auftragsreichweite bei etwa sieben Monaten. "Und das Wetter hat auch wieder gut mitgespielt", kommentiert Pakleppa, die Daten des Statistischen Bundesamtes im Januar 2020 im Bauhauptgewerbe.

Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten konnten demnach noch einmal 20 Prozent mehr Leistung (geleistete Stunden), auf die Baustellen bringen. Gleichzeitig konnten die Unternehmen den Umsatz um gut 14 Prozent steigern.

Aufgaben im Wohnungs- und Straßenbau können bewältigt werden

Dank verstärkter Investitionen und vielen neu eingestellten Beschäftigten hätten die Bauunternehmen das Potential, die Aufgaben im Wohnungs- und im Straßenbau zu bewältigen. Im Januar habe es einen weiteren Orderzugang von gut neun Prozent gegeben. Bis auf die Order der öffentlichen Auftraggeber im Straßenbau habe es sichtbare Steigerungen in allen Sparten gegeben.

Die Order im Straßenbau fielen nominal um zwei Prozent höher aus; (real minus zwei Prozent), während sie im Wohnungs- und Wirtschaftsbau nominal um fast zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr zulegten.

Jetzt hoffen die Unternehmen, den Baustellenbetrieb weiterhin aufrecht erhalten zu können. Prognosen für eine zukünftige wirtschaftliche Entwicklung will der Verband jetzt nicht abgeben. Pakleppa: "Jetzt kommt es darauf an, den Virus einzudämmen, dem Land aber auch zeitliche Perspektiven für einen re-start zu geben."

Stand: 27.03.2020

Text: / handwerksblatt.de

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