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Corona-Grundsicherung: Leichterer Zugang zum Arbeitslosengeld II

Immer mehr Firmen melden Kurzarbeit an, immer mehr Selbstständige auch im Handwerk geraten in existenzielle Nöte. Bei den Arbeitsagenturen bekommen sie nun einfacher Zugang zur Grundsicherung. Für Betroffene gibt es eine Sonder-Hotline.

Der Zugang zum Arbeitslosengeld II wird vorübergehend deutlich erleichtert. Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein sogenanntes Sozialschutzpaket beschlossen. Es ändert das SGB II, das berichtet die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Seit 30. März gibt es eine kostenfreie Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen: 0800 / 4 5555 23. Persönlich kann man sich aktuell nicht bei der Arbeitsagentur vorstellen, die Dienststellen sind alle für Publikumsverkehr geschlossen.

Das sind laut der Bundesagentur für Arbeit die Kernelemente der Corona-Grundsicherung.

Sechs Monate ohne Vermögensprüfung 

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Regelsatz für Alleinstehende beträgt aktuell 432 Euro im Monat) stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf sein Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Danach greifen die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft 

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

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Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Grundsicherungsleistungen werden laut der Arbeitsagentur in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für Menschen, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Sie brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Text: / handwerksblatt.de