Für Reparaturen dürfen Handwerker weiterhin ins Haus. Wenn man den Mindestabstand Abstand einhält und sich nicht die Hand gibt.

Für Reparaturen dürfen Handwerker weiterhin ins Haus. Wenn man den Mindestabstand Abstand einhält und sich nicht die Hand gibt. (Foto: © Olena Yakobchuk/123RF.com)

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Corona: Diese Handwerker dürfen weiter arbeiten

Betriebsführung

Mit dem bundesweiten Lockdown ist die Unsicherheit bei Handwerkern und Kunden groß. Wichtige Arbeiten und Reparaturen dürfen aber weiterhin ausgeführt werden. Aufträge müssen nicht storniert werden.

Deutschland befindet sich voraussichtlich zum 31. Januar 2021 im Lockdown. Die meisten Geschäfte sind geschlossen und auch Friseure, die beim Teil-Lockdown noch öffnen durften, bleiben zu.

Was aber, wenn jetzt das Auto nicht mehr anspringt, die Waschmaschine über die Feiertage ihren Geist aufgibt, die geliebte Goldkette reißt oder der langersehnte Malertermin noch ansteht? Die wichtigste Nachricht vorweg: Solche handwerklichen Tätigkeiten dürfen weiter ausgeführt werden. Der Mindestabstand zwischen Kunde und Handwerker muss aber unbedingt eingehalten werden. 

Wichtig! Beachten Sie die in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen!Details zu den Regelungen ab 16. Dezember finden Sie in den Corona-Schutzverordnungen der einzelnen Bundesländer

Nordrhein-Westfalen: Hier geht es zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in der ab 16.12.2020 geltenden Fassung.
Rheinland-PfalzHier finden Sie die aktuellen Regelungen in Rheinland-Pfalz.
Saarland: Hier finden Sie die neuen Regelungen im Saarland.

Bundesweit wurde geregelt, dass der Einzelhandel  vom 16. Dezember bis 31. Januar komplett geschlossen ist. Mit folgenden Ausnahmen, die auch teilweise das Handwerk betreffen (gefettet):

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  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte für Lebensmittel,
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Reformhäuser,
  • Babyfachmärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Optiker,
  • Hörgeräteakustiker,
  • Tankstellen,
  • Kfz-Werkstätten (Autohändler müssen schließen),
  • Fahrradwerkstätten,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf,
  • Tierbedarfsmärkte,
  • Futtermittelmärkte,
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Großhandel

Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann jetzt ebenfalls eingeschränkt werden und dürfe "keinesfalls ausgeweitet werden", heißt es in dem Papier. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

Sonderregelung in NRW Baumärkte bleiben für Handwerker geöffnet 

Geschlossen werden außerdem Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie

  • Friseursalons,
  • Kosmetikstudios,
  • Massagepraxen,
  • Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
  • Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie / medizinische Fußpflege, bleiben weiter möglich.

Quelle: Bundesregierung

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden gebeten, großzügige Home-Office-Lösungen anzubieten.

Die Lieferung und Abholung von Gerichten durch Restaurants oder Kantinen bleibt weiter möglich.

Versorgungslage

Baumärkte bleiben in einigen Bundesländern, etwa NRW, für gewerbliche Zwecke nutzbar. In manchen Bundesländern müssen oder mussten Handwerker allerdings vorher reservieren. Als Nachweis ist entweder der Gewerbeschein oder die Kundenkarte erforderlich.

Die Situation für Auftraggeber

Es ist weiterhin möglich, Handwerker sowie Gärtner zu beauftragen. Betriebe können wie gewohnt kontaktiert werden. Es kann allerdings sein, dass die Betriebe vereinzelt während des Lockdowns Betriebsferien machen.

Halten sich Handwerker für wichtige Arbeiten, etwa der Instandhaltung von Sanitäranlagen oder Malerarbeiten, innerhalb des Hauses auf, sollten alle Beteiligten Abstand halten und Masken tragen.

In den Geschäftslokalen von Handwerkern und Dienstleistern ist der Verkauf von nicht mit den handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren allerdings untersagt. Ausgenommen ist notwendiges Zubehör, etwa für eine Reparatur

Handwerker außerhalb des Hauses

Wichtige Arbeiten außerhalb des Hauses, wie  an der Fassade oder im Garten, können durchgeführt werden. Hier entsteht wenig Kontakt zwischen Auftraggeber und Handwerker. Alle Beteiligten sollten unbedingt darauf achten, im gesamten Zeitraum den Mindestabstand zu wahren und Masken zu tragen.

 aktualisiert am 6. Januar 2021

Text: / handwerksblatt.de