Gesundheitsschutz sei in der Corona-Krise wichtig, um die Wirtschaft ohne Rückschläge  wieder hochzufahren, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil.

Gesundheitsschutz sei in der Corona-Krise wichtig, um die Wirtschaft ohne Rückschläge wieder hochzufahren, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil. (Foto: © thamkc/123RF.com)

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Verbindlicher Arbeitsschutzstandard für Betriebe in Deutschland

Das Bundesarbeitsministerium empfiehlt bundesweit Arbeitsschutzstandards, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. "Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten", sagt Arbeitsminister Hubertus Heil.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat dazu gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID-19 vorgestellt. Darin enthalten sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2.

"Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz", sagt Heil. "Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten."

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Die Wirtschaft solle Schritt für Schritt zu ihrer Leistungsfähigkeit vor der Corona-Krise zurückkehren – möglichst ohne weitere Rückschläge. Ein hoher Standard für den Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sei dafür die Voraussetzung. Die Bundesregierung empfiehlt folgende Eckpunkte:

  1. Arbeitsschutz gilt weiterhin und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden. Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Um das zu verhindern, ist ein hoher dynamisch an den Pandemieverlauf angepasster Arbeitsschutzstandard notwendig.
  2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten. Die Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen in die betriebliche Praxis zu integrieren. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, gegebenenfalls telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
  3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
  4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
  5. ArbeitsschutzstandardHier finden Sie den ausführlichen Arbeitsschutzstandard.Niemals krank zur Arbeit. Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz beziehungsweise bleiben zu Hause, bis der Verdacht von Ärzten geklärt wurde. Es liegt in der Verantwortung der Beschäftigten, ihren gesundheitlichen Zustand vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kollegen nicht zu gefährden.
  6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen. Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
  7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen. Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein- und Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies- und Hustetikette" bei der Arbeit wird besonders geachtet!
  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
  9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen. Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und gegebenenfalls auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
  10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz "Gesundheit geht vor". Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und gegebenenfalls. erprobt und eingeübt.

Quelle: Bundesarbeitsministerium

Text: / handwerksblatt.de

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