Schwarzarbeit, Bundesrat

Auch der Bundesrat will der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr Befugnisse einräumen. (Foto: © Gina Sanders/123RF.com)

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Auch der Bundesrat will Schwarzarbeit bekämpfen

Der Bundesrat hat sich am 12. April mit den Plänen der Bundesregierung befasst, die Befugnisse des Zolls auszuweiten. Er begrüßt ausdrücklich das Ziel, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu stärken.

Ziel der Bundesregierung ist es, Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sowie die Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen effektiver aufzudecken; ebenso missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch.

Sicherheitsbranche in den Blick nehmen

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu stärken. Verstärktes Augenmerk sei dabei auf das Wach- und Sicherheitsgewerbe zu richten, bei dem es sich um eine besonders von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit betroffene Branche handelt.
Insbesondere Konstruktionen mit Subunternehmerketten dienten der Verschleierung organisierten Umsatzsteuerbetrugs. Die Bundesregierung soll daher steuerrechtliche Änderungen prüfen - zum Beispiel die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens, das bereits in der Bau- und Gebäudereinigerbranche gilt. Sinnvoll könnte auch eine der Bauabzugsteuer vergleichbare Regelung für das Sicherheitsgewerbe sein.

Sozialleistungsmissbrauch bekämpfen

Weiteres Verbesserungspotenzial zeigt der Bundesrat auch an anderen Stellen des Gesetzentwurfes auf. So fordert er eine Regelung, mit der die Jobcenter Sozialleistungsmissbrauch bei so genannten Aufstockern aus anderen EU-Staaten vermeiden können. Außerdem schlägt er eine Formulierung vor, um Unternehmer auch dann in die Haftung zu nehmen, wenn sie aus Fahrlässigkeit nichts von der Schwarzarbeit der von ihnen beauftragten Handwerker wussten.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern stärken

Weitere Anregungen des Bundesrates betreffen die Zusammenarbeit des Bundes-Zolls mit den Länderbehörden und die Kompetenzverteilung zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und den Staatsanwaltschaften; ebenso die elektronische Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden wie Sozialhilfeträger, Familienkassen, Elterngeldstellen. Zu prüfen ist nach Ansicht des Bundesrates auch, ob das automatisierte Abrufverfahren auf weitere Leistungen wie den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ausgeweitet werden kann.

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Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung plant erweiterte Befugnisse und mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. So sollen Ermittler künftig auch solche Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch gar nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen; ebenso wie vorgetäuschte Dienst- oder Werkleistungen, die dazu dienen, unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten.

Missbrauch beim Kindergeld unterbinden

Foto: © yuttana jeenamool/123RF.comUm missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld zu verhindern, plant die Bundesregierung eigene Prüfungskompetenzen der Familienkasse und einen Leistungsausschluss für neu zugezogene, nicht erwerbstätige EU-Bürger in den ersten drei Monaten. Auch laufende Kindergeldzahlungen könnte die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen künftig vorläufig einstellen.

Mehr Befugnisse, mehr Personal

Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gehen dem Staat jedes Jahr erhebliche Steuereinnahmen und Sozialabgaben verloren. Daher müsse der Zoll wirksamer ermitteln dürfen und mehr Personal einstellen, begründet die Bundesregierung ihren Entwurf.

Stellungnahme ins laufende Bundestagsverfahren

So geht es weiter: Mit den Verbesserungsvorschlägen des Bundesrates beschäftigt sich zunächst die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung. Dann bringt sie beide Dokumente in das bereits seit 4. April 2019 laufende Bundestagsverfahren ein. Nach der dortigen Verabschiedung des Gesetzes in 2. und 3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit. Das Vorhaben bedarf der Zustimmung der Länder.


Quelle: Bundesrat

Text: / handwerksblatt.de