Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen verurteilt die Dieselfahrverbote in Köln und Bonn als unverhältnismäßig.

Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen verurteilt die Dieselfahrverbote in Köln und Bonn als unverhältnismäßig. (Foto: © cbies/123RF.com)

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Handwerk NRW verurteilt Diesel-Fahrverbote

Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen verurteilt die Dieselfahrverbote in der Innenstadt Köln und auf verschiedenen Strecken in Bonn als unverhältnismäßig.

Die Verwaltungsgerichte Köln und Gelsenkirchen haben in ihren noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen weitgehende Dieselfahrverbote für 2019 in Köln und Essen bis hin zu Fahrverboten auf der A40 festgelegt. Dieselfahrverbote drohen auch in Aachen, Düsseldorf und weiteren Großstädten in NRW. 

Dieselfahrverbote führen zur faktischen Enteignung von Handwerksunternehmen, die noch vor wenigen Jahren in neue Dieselfahrzeuge mit der grünen Umweltplakette investiert haben. Gleichermaßen sind viele Arbeitnehmer im Handwerk und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger davon betroffen. Handwerksunternehmen sind darauf angewiesen, ihre Kunden in den Innenstädten der Ballungsgebiete zu erreichen. Damit führen Dieselfahrverbote zur Existenzbedrohung für Handwerksunternehmen, insbesondere auch des KFZ-Handwerks, die einen erheblichen Wertverlust des Dieselfahrzeugbestands hinnehmen müssen.

Forderung nach Hardware-Nachrüstung

Von der Bundespolitik fordert das Handwerk daher unverzüglich Hardware-Nachrüstmöglichkeiten  für die leichten Nutzfahrzeuge des Handwerks, die auf Kosten der Automobilindustrie umgerüstet werden sollen. Die Kommunen sind aufgerufen, schnellstmöglich die Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe, der Kommunen selbst und der Abfallwirtschaftsbetriebe, die in Innenstädten unterwegs sind, nachzurüsten und so einen wirksamen Beitrag zur Stickoxydminderung zu leisten. Ebenso muss der Schiffsverkehr und die Hintergrundbelastung durch Stausituationen auf den Autobahnen in den Fokus genommen werden. 

In welchen Städten Diesel-Fahrverbote gelten oder kommen, lesen Sie hier!

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Das Land ist aufgefordert, in die Luftreinhaltepläne wirksame Maßnahmen aufzunehmen, um Dieselfahrverbote zu verhindern. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Messstellen des LANUVs an den Hotspots nicht nur überprüft, sondern im Rahmen der EU-Luftreinhalterichtlinie an anderen zulässigen Stellen Vergleichsmessungen vorgenommen werden. Die von der Handwerkskammer zu Köln an fünf Stellen im Kölner Stadtgebiet an den Hotspots vorgenommen Vergleichsmessungen ergeben deutlich niedrigere Werte als die des LANUV und liegen an vier Hotspots unterhalb von 40 Mikrogramm. Eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung ist daher in wesentlichen Teilen des Stadtgebietes ausgeschlossen und ein Dieselfahrverbot schon von daher unverhältnismäßig im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. 

Das Handwerk begrüßt ausdrücklich, dass die bisher in Nordrhein-Westfalen vorgelegten Luftreinhaltepläne zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit keine Fahrverbote vorsehen und geht davon aus, dass dies auch in weiteren Luftreinhalteplänen so sein wird. Das nordrhein-westfälische Handwerk findet es richtig, dass das Land gegen das Urteil der Verwaltungsgerichte Köln und Gelsenkirchen Berufung eingelegen wird. Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen erwartet nun von allen politischen Ebenen, unverzügliche Handlungen vorzunehmen. Dieselfahrverbote führen zu unabsehbaren negativen wirtschaftlichen Folgen und zu einem völligen Vertrauensverlust in der Bevölkerung gegenüber den politisch Verantwortlichen.

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Diesel-Fahrverbote finden Sie hier.

Text: / handwerksblatt.de

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