Je länger der Lockdown dauert, desto schwieriger wird die Situation. Familienbetrieben droht das Damoklesschwert der Erbschaftsteuer.

Je länger der Lockdown dauert, desto schwieriger wird die Situation. Familienbetrieben droht das Damoklesschwert der Erbschaftsteuer. (Foto: © Robbin01919/123RF.com)

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Corona-Krise: Familienbetrieben droht Erbschaftsteuer

Familienbetriebe müssen bei Arbeitsplatzabbau oder Insolvenz als Folge des Lockdowns Erbschaftsteuer fürchten. Ein Mittelstandsverband warnt vor einem "Tsunami" für Familienunternehmen. Der ZDH fordert eine Härtefallregelung.

Je länger der Lockdown dauert, desto mehr stoßen Betriebe wie Messebauer, Kosmetiker, Maßschneider oder Friseure an ihre Grenzen. Als wäre das nicht genug, droht bei Familienbetrieben auch noch das Damoklesschwert der Erbschaftsteuer. Eigentlich verschont das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Betriebsnachfolger.

Sie können sogar komplett von Erbschaftsteuerzahlungen befreit werden, wenn sie das Unternehmen fünf bis sieben Jahre fortführen und bestehende Arbeitsplätze weitestgehend erhalten (sogenannte "Lohnsummenregelung"). Was aber, wenn ein Nachfolger wegen der Corona-Krise Arbeitsplätze abbauen muss oder im schlimmsten Fall gezwungen ist, das Geschäft ganz aufzugeben? Dann hat er nicht nur den Betrieb verloren, sondern löst obendrein auch noch nachträglich Erbschaftsteuer aus.

Handwerk fordert für eine Härtefallregelung

"Wir haben das Problem bereits mehrfach gegenüber den Abgeordneten und dem Bundesfinanzministerium adressiert", berichtet Carsten Rothbart, Leiter der Abteilung Steuer- und Finanzpolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks gegenüber dem Deutschen Handwerksblatt. Der ZDH schlägt unter anderem vor, bei Härtefällen keine nachträglichen Steuerzahlungen zu fordern, wenn diese aufgrund der staatlichen Anordnungen nicht selbstverschuldet in die Insolvenz geraten oder ein pandemiebedingter Rückgang der Lohnsumme festzustellen ist.

"Leider zeigt die Politik bis heute keinerlei Bereitschaft, das Erbschaftsteuergesetz den aktuellen Gegebenheiten anzupassen", sagt Rothbart. Das sei nicht nachvollziehbar.

Was ist bei Kurzarbeit?

Immerhin: Kurzarbeit im Unternehmen soll sich nicht negativ auf die Berechnung der durchschnittlichen Lohnsumme auswirken, die für die Verschonungsregelung relevant ist. Erstattungsleistungen sollen nach Aussagen der Finanzverwaltung nicht zur Kürzung der Lohnsumme führen.

Je länger der Shutdown aber dauert, umso schwieriger dürfte es für einige Betriebe werden, ganz zu überleben. Der Verband will daher weiterhin "eindringlich für praxistaugliche und den Umständen entsprechende Veränderungen" des Erbschaftsteuerrechts werben. Die "Union Mittelständischer Unternehmen" in München warnt bereits vor einem "Tsunami", der die Familienunternehmen in Erbfolge "hinwegspülen wird".

Text: / handwerksblatt.de

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