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Sanierung unter Insolvenzschutz

Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) stellt Unternehmen ein effektives Verfahren zur Krisenbewältigung bereit.

2017 gab es in Deutschland 20.200 Unternehmensinsolvenzen. Viele insolvenzgefährdete Unternehmen wären zu retten, wenn sich die Verantwortlichen rechtzeitig mit einer Sanierung unter Insolvenzschutz auseinandersetzen würden, sagt Rechtsanwalt Robert Buchalik aus Düsseldorf. Allerdings würden viele Unternehmen ein gerichtliches Verfahren meiden und erst Insolvenz anmelden, wenn auch die letzten finanziellen Reserven erschöpft sind, betont der Geschäftsführer der Wirtschaftskanzlei und des Beratungsunternehmens Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf.

Gesetz erleichtert Sanierungen

Rund zwei Drittel der Geschäftsführer verschleppen Untersuchungen zu Folge die Insolvenz um fast ein Jahr. Sie verstoßen damit gegen geltendes Recht und machen sich sogar strafbar. "An der Stelle könnten Insolvenzverschleppungsschäden von fast drei bis fünf Milliarden Euro jährlich vermieden werden", betont der Vorsitzender des Bundesverbandes ESUG und Sanierung.

Hier setze das ESUG, das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, an. "Mit diesem Gesetz will der Gesetzgeber die Stigmatisierung der Insolvenz überwinden und Unternehmen in einer Krisensituation den Weg ebnen, sich über eine Insolvenz zu sanieren", erklärt Robert Buchalik.

Foto: © Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung GmbHRund 1.300 Unternehmer haben seither ein Eigenverwaltungsverfahren im Rahmen des ESUG genutzt. Das Potenzial sei jedoch fast dreimal so hoch, findet der Experte. Hinderungsgrund bleibe weiterhin das Stigma der Insolvenz sowie mangelnde Kenntnis über die Möglichkeiten eines Eigenverwaltungsverfahrens. "Daher zögert die überwiegende Zahl der Betroffenen zu lange, sich mit der Insolvenz als Sanierungschance zu beschäftigen."

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Im Eigenverwaltungsverfahren würden Unternehmer eine realistische Chance erhalten, Arbeitsplätze zu erhalten, Know-how zu sichern und die Firma zu retten. Am Ende des Verfahrens stehe ein Sanierungsplan, der die Entschuldung des Unternehmens sowie die Befriedigung gesicherter und ungesicherter Gläubiger regelt. Diesem Plan müssen die Gläubiger zustimmen.

"Das ESUG eröffnet betroffenen Unternehmern eine Vielzahl von Möglichkeiten, Liquidität zu generieren, die sie für die Sanierung benötigen", betont der Experte.

  • Löhne und Gehälter würden bis zu drei Monaten als Insolvenzgeld aus einem Topf gezahlt, der allein aus Arbeitgeberbeiträgen gefüllt wird.
  • Während des zumeist dreimonatigen vorläufigen Verfahrens zahlen betroffene Unternehmen im Ergebnis weder die Umsatzsteuerzahllast noch Lohnsteuer oder sonstige Steuern.  
  • Weiterhin können sie sich von zu teuren Liefer- und Mietverträgen und verlustreichen Kundenaufträgen befreien.  
  • Wie im Regelinsolvenzverfahren müssen und dürfen Rechnungen, die bis zur Antragstellung noch offen sind, nicht mehr gezahlt werden.  
  • Die ungesicherten Gläubiger erhalten meist nur einen Teil ihrer Forderungen erstattet. Der Rest der Forderungen gilt als erlassen.


Diese gesetzlich geregelten Anreize sollen Unternehmen bewegen, möglichst frühzeitig eine Insolvenz als Sanierungsoption ins Auge zu fassen. Das diene dem Erhalt von Arbeitsplätzen sowie von Kunden- und Lieferantenbeziehungen der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Insgesamt nutzten im vergangenen Jahr etwa 250 insolvenzgefährdete Unternehmen diese Option zur Sanierung, berichtet Robert Buchalik. Von den rund 20.000 Unternehmensinsolvenzen in 2016  würden sich allerdings allenfalls 500 bis 600 für ein solches Verfahren eignen.

Von den einhundert größten von einer Insolvenz betroffenen Unternehmen hätten in 2016 allerdings fast 70 Prozent das Eigenverwaltungsverfahren als Sanierungsinstrument genutzt. Unternehmen in einer existenzbedrohenden Krise, insbesondere solche, die drohend zahlungsunfähig oder gar zahlungsunfähig sind, könnten wenn die Rahmenbedingungen stimmen in der Eigenverwaltung im Einklang mit den Gläubigern ihr Unternehmen wieder wettbewerbs- und marktfähig aufstellen.

Text: / handwerksblatt.de

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