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Bundesregierung klagt vor EuGH wegen Baunormen

Die Bundesregierung hat vor dem Europäischen Gerichtshof gegen zwei mangelhafte europäische Bauproduktnormen geklagt. Das Baugewerbe warnt vor Sicherheitsmängeln.

Die EU-Kommission besteht auf europäisch genormten Bauprodukten. Daher verlangt sie, dass Deutschland auf zusätzliche bauaufsichtliche Anforderungen an Bauprodukte verzichtet. Nachdem die Kommission die offiziellen Beschwerden der Bundesregierung gegen zwei mangelhafte europäische Bauproduktnormen zurückgewiesen hatte, hat Deutschland jetzt Klage beim Europäischen Gericht gegen die EU-Kommission eingereicht.

Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe begrüßt dies: "Europäisch harmonisierte Bauproduktnormen sollen die Grundlage eines europäischen Binnenmarkts für Bauprodukte darstellen. Leider sind die europäischen Bauproduktnormen so mangelhaft, dass ausschließlich nach ihnen hergestellte Bauprodukte die Bauwerkssicherheit gefährden."

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Wegen der Mängel und Lücken der europäischen Standards käme auf den deutschen Bausektor eine neue, kostenträchtige Aufgabe zu: nämlich Planung, Auswahl und Dokumentation von Bauprodukten anhand bauteilbezogener bauaufsichtlicher Anforderungen.
"Bauen wird dadurch weiter verteuert. Auch die daraus resultierenden Haftungsrisiken sind für Bauherren, Planer, Baustoffhandel und Bauausführende nicht tragbar", so Loewenstein. "So sehr ein einheitlicher europäischer Bauproduktenmarkt erstrebenswert ist, darf er nicht zu Lasten der Bauwerkssicherheit gehen."

Solange die europäischen Normen schwerwiegende, sicherheitsrelevante Mängel aufwiesen, habe der Staat im Sinne der Daseinsvorsorge die Pflicht, die Bauwerkssicherheit durch nationale Regelungen aufrechtzuerhalten.

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Text: / handwerksblatt.de

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