Um Liquidität in den betroffenen Unternehmen zu sichern, enthält das Hilfspaket ein KfW-Kreditprogramm.

Um Liquidität in den betroffenen Unternehmen zu sichern, enthält das Hilfspaket ein KfW-Kreditprogramm. (Foto: © Jozef Polc/123RF.com)

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Hilfspaket für vom Krieg betroffene Unternehmen

Vom Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen sind auch in Deutschland viele Unternehmen betroffen. Für diese Firmen hat die Bundesregierung jetzt ein milliardenschweres Hilfspaket beschlossen.

Als ein "Schutzschild" bezeichnet die Bundesregierung ihr Maßnahmenpaket, das sie für vom Krieg betroffene Unternehmen geschnürt hat. Die Sanktionen würden die russische Wirtschaft hart treffen, sich aber auch auf die Situation der Unternehmen in Deutschland auswirken. Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck haben am 8. April in Berlin das Hilfspaket vorgestellt, mit dem betroffene Unternehmen unterstützt werden sollen. Zuschüsse in Höhe von bis zu fünf Milliarden Euro sind vorgesehen.

GrundlageDie Europäische Kommission hat am 23. März 2022 den "Befristeten Krisenrahmen" beschlossen. Dieser bietet – vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen – die Grundlage für staatliche Hilfen, um die betroffenen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen.

Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen primär mit Liquiditätshilfen

Vorgesehen ist: 

  • Ein KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen sollen darüber Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten. Das Programm werde ein Volumen von bis zu sieben Milliarden Euro umfassen.
  • Einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sollen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.

Besondere Härten gezielt abfedern

Darüber hinaus will man für den Fall vorsorgen, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen verschlechtert. "Um für ein solches Szenario gewappnet zu sein und dann besondere Härten zielgerichtet abfedern und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermeiden zu können, bereitet die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen vor" heißt es. Diese sind zum Beispiel: 

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  • Ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.
  • Ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen. "Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren", heißt es. Für diese Maßnahme sei ein Kreditvolumen von bis zu 100 Milliarden vorgesehen.
  • Eigen- und Hybridkapitalhilfen: Als Option zur Stabilisierung von besonders relevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung außerdem den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Soweit Einzelfälle betroffen sind, lässt sich dies zunächst technisch über Zuweisungsgeschäfte der KfW abbilden.

Die einzelnen Maßnahmen sollen jetzt zügig und in enger Abstimmung des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums ausgestaltet werden. 

Quelle: BMWK

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Text: / handwerksblatt.de

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