Achtung, Abzocke! Gefälschte Rechnungen vom Handelsregister
Betrüger verschicken derzeit falsche Zahlungsaufforderungen für einen Handelsregistereintrag. Diese kommen angeblich vom Amtsgericht und sind kaum von einem Original zu unterscheiden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Vorsicht, Adressbuch-Abzocke!
Die Handwerkskammer Konstanz warnt vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Rechnungen. Die Betrüger wenden sich vor allem an Existenzgründer und junge Unternehmer. In den gefälschten Schreiben werden sie aufgefordert, die Gebühren für den Eintrag ins Handelsregister zu zahlen.
"Wir warnen alle Betriebe, genau hinzuschauen und im Zweifel lieber noch einmal bei der zuständigen Behörde nachzuhaken", sagt Lothar Hempel, juristischer Berater der Handwerkskammer Konstanz.
Fälschung sieht fast aus wie ein Original
Der Rechtsexperte hat einen aktuellen Fall eines Mitgliedsbetriebs aus Villingen-Schwenningen auf dem Tisch. "Die Betrüger forderten von ihm einen Betrag von 760 Euro innerhalb von drei Tagen und drohten dem Unternehmer mit weiteren Konsequenzen, wenn er nicht zahle."
Hempel kennt die Fälle aus der Vergangenheit, doch die Dreistigkeit der Betrüger habe eine neue Qualität. "Es geht hier nicht um ein Angebot, das dem Unternehmer unterbreitet wird, und er erst aktiv annehmen muss. Der Unternehmer bekam direkt eine gefälschte Rechnung vom Amtsgericht zugeschickt, die kaum von einem Original zu unterscheiden war. Dem Betroffenen wurden weitere finanzielle Nachteile und Vollstreckung bei Nichtzahlung angedroht. Die kriminelle Energie ist hier weitaus höher einzuschätzen."
Litauische Bankverbindung
Zu einer Zahlung kam es aber nicht. Der Betrieb war wegen der Bankverbindung stutzig geworden. Diese führte zu einer Bank in Litauen. "Der Unternehmer sagte mir, er hätte ansonsten im guten Glauben bezahlt", sagt Hempel. "Für Eintragungen im Handelsregister kommt die echte Rechnung hinsichtlich der Gerichtskosten für die Eintragung stets von der Landesoberkasse Baden-Württemberg, Außenstelle Metzingen. Genutzt wird natürlich ausschließlich eine deutsche Bankverbindung."
Quelle: Handwerkskammer Konstanz
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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