Adressbuch, Branchenregister, DSGVO, DAZ, Datenschutzauskunft-Zentrale

Ab in den Müll mit dem Fax der "Datenschutzauskunft-Zentrale"! (Foto: © Brian Jackson/123RF.com)

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Neue Abzocke mit Datenschutz-Masche

Seit einiger Zeit kursieren Fax-Schreiben der "DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale". Das ist eine Falle, warnen Juristen. Auf keinen Fall sollten Unternehmen es unterzeichnen und zurücksenden.

Seit Kurzem verschickt eine Firma mit dem Namen "DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale" massenhaft Fax-Schreiben an Handwerksbetriebe, Vereine und  Freiberufler. Sie weist darin auf angebliche gesetzliche Pflichten zur Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Mit einer Frist bis zum 9. Oktober 2018 werden die Unternehmen aufgefordert, das beigefügte Formular mit Daten (Rechtsform, Betriebsname, Betriebsstätte, Telefon und Telefax, Branche, Mailadresse, Internetadresse) zu vervollständigen und unterschrieben zurückzusenden.

Das Schreiben macht einen amtlichen Eindruck, ist aber Abzocke! Die Handwerkskammer des Saarlandes warnt ausdrücklich davor, das Formular zurückzusenden, weil dadurch ein Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren für jährlich 498,00 Euro netto abgeschlossen wird.

Nicht unterschreiben!

HWK-Justiziar Claus Ochner betont: "Die DAZ versucht, aus der teilweise bei Betrieben bestehenden Verunsicherung über die Anwendung der europäischen DSGVO Kapital zu schlagen. Niemand ist verpflichtet, Angaben an eine ‚Datenschutzauskunft-Zentrale‘ zu übermitteln. Handwerker, die ein solches Schreiben bereits unterschrieben an die DAZ zurückgesendet haben, sollten den dadurch irrtümlich zustande gekommenen Vertrag schriftlich per Fax wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anfechten", rät der Jurist.

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Betroffene Handwerksbetriebe können sich an das Justiziariat ihrer jeweiligen HWK wenden.

Manchen kommt diese Vorgehensweise bekannt vor. Immer wieder kursieren Schreiben von ominösen internetbasierten Branchenbüchern oder Gewerberegistern. Auch dabei scheint es zunächst lediglich um Einträge oder Datenerfassungen zu gehen, aber immer soll ein  kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen werden.

Zum Thema Adressbuchfalle hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks ein kostenloses Informationsblatt erstellt

Eine Liste mit einschlägig bekannten schwarzen Schafen veröffentlicht der Bundesanzeiger kostenlos im Internet.


Text: / handwerksblatt.de

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