Bloß nicht zahlen, die Anwälte und ihre Forderungen sind reiner Fake!

Bloß nicht zahlen, die Anwälte und ihre Forderungen sind reiner Fake! (Foto: © jiaking1/123RF.com)

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Vorsicht: Falsche Anwälte schicken Inkasso-Mails!

Betrügerische E-Mails einer angeblichen Anwaltskanzlei "Biksadska & Kollegen" versuchen vermeintliche Forderungen einer "DGZ deutsche Gewinnerzentrale" einzuziehen. Zahlen Sie nicht!

Eine "Kanzlei Biksadska & Kollegen" verschickt E-Mails mit falschen Forderungen. Besonders irreführend: Die Betrüger benutzen persönliche Daten der Betroffenen wie Anschrift und Geburtsdatum.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) warnt dringend davor, auf diese E-Mails zu reagieren. "Selbstverständlich sollten auch keine Zahlungen erfolgen, die hier aufgerufenen Forderungen sind gegenstandslos", so ein Sprecher. "Wir haben Strafanzeige gegen den Absender erstattet, da er in den Mails behauptet, Mitglied im BDIU zu sein und verbotenerweise unser Logo verwendet."

Worum geht es in den Mails?

Es werden Forderungen einer "DGZ deutsche Gewinnerzentrale" erhoben. Angeblich hätten die Empfänger ihre Kontaktdaten hinterlegt. Diese würden vor Gericht "als Beweismittel verwendet".

Wie sehen die Mails aus?

Sie sind – anders als übliche E-Mails – aufgemacht wie ein postalischer Geschäftsbrief. Oben links steht ein Adressfeld, der Absender ist mit Anschrift (angeblich sitzt die Kanzlei in der Kornstraße in Bremen) und unterstrichen angegeben. Darunter findet sich die – korrekte – Postanschrift des E-Mail-Empfängers. Rechts daneben ist ein Aktenzeichen vermerkt ("DGZ/2020_...."). Darunter findet sich ein Text, beginnend mit der Anrede "Sehr geehrte (r) …" sowie eine Forderungsaufstellung. Es schließt "Mit freundlichen Grüßen", darüber sind vier Logos platziert, u.a. das der Kanzlei, ein TÜV-Siegel sowie das Logo des BDIU.

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Wer ist der Absender?

Verschickt werden die Mails von unterschiedlichen "info@"-Mail-Adressen. Oft taucht das Wort "Medien" im Absender auf. In den Mails selbst wird dann eine "Kanzlei Veronika Biksadska und Kollegen" genannt.

Um welche Summen geht es?

In der Forderungsaufstellung ist die Rede von einem Dienstleistungsvertrag, der sich aus zwölf Einzelbeträgen zu jeweils 19,90 Euro zusammensetzt. Das ergibt eine Hauptforderung von 238,80 Euro. Weiterhin angesetzt sind 15 Euro Mahnkosten sowie Anwaltskosten in Höhe von 125,60 Euro. Insgesamt wird eine Zahlung von 379,40 Euro verlangt.

Welche Daten der Empfänger werden angegeben?

Vorname, Name, Anschrift und – das ist ungewöhnlich – sogar das korrekte Geburtsdatum finden sich gleich oben in den Mails. Woher der Absender über diese Daten verfügt, lässt sich nicht beantworten.

Wohin sollen Zahlungen erfolgen?

Auf den E-Mails wird eine IBAN mit einem niederländischen Länderkennzeichen verwendet. Das Konto wird offenbar bei einer Fintech-Bank geführt (erkennt man daran, dass in der IBAN das Kürzel "BUNQ" auftaucht).

Kann die Kanzlei überhaupt gerichtlich gegen die Empfänger vorgehen?

Selbstverständlich nicht! Die Forderungen sind aus der Luft gegriffen. Keiner der Empfänger hat einen Vertrag mit dem behaupteten Gläubiger abgeschlossen. Es gibt auch keine "Deutsche Gewinnerzentrale", dieses Unternehmen ist frei erfunden.

Existiert die Kanzlei überhaupt?

Nein. Im amtlichen Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer findet sich kein entsprechender Eintrag.

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich eine solche E-Mail erhalten habe?

Der wichtigste Tipp ist: Nicht zahlen! Man sollte auch keinen Widerspruch einlegen, da die Forderung – wie gesagt – ohnehin frei erfunden ist. Um sicher zu gehen, können Empfänger bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Das geht übrigens auch online bei der sogenannten Internetwache.

Wie erkenne ich eine korrekte Forderung und wie muss ich darauf reagieren?

Korrekte Forderungen beziehen sich immer auf tatsächlich abgeschlossene Verträge. Inkassounternehmen, die solche Forderungen geltend machen, machen auf den Anschreiben – die in aller Regel per Post und nicht per Mail kommen – genaue Angaben zum Hintergrund der Forderung, sodass man sie stets zuordnen kann. Berechtigte Forderungen muss man natürlich bezahlen. Weitere Hinweise, wie man solche Forderungen erkennt, hat der BDIU im Verbraucher-Bereich auf inkasso.de zusammengestellt.

Quelle: BDIU

Text: / handwerksblatt.de