Wenn die Lampe von Bega ist, kann der Handwerker bei Mängeln entspannt bleiben.

Wenn die Lampe von Bega ist, kann der Handwerker bei Mängeln entspannt bleiben. (Foto: © Mike Waters/123RF.com)

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Hersteller Bega übernimmt Haftung für Mängel

Die Bega Gantenbrink-Leuchten KG übernimmt bei Materialfehlern die Haftung für Arbeitskosten des Handwerkers. Sie hat mit dem Elektrohandwerk eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.

Haftungsübernahme-Vereinbarung (HÜV) heißt das Zauberwort, das Vorteile für Hersteller, Innungsbetriebe und deren Kunden bringt. Bei Gewährleistungsfällen unterstützt Bega künftig die umgehende Abwicklung mit zusätzlichen Leistungen für die Innungsfachbetriebe. Das steht in der Vereinbarung, die der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) mit dem Unternehmen abgeschlossen hat.

Wie schon andere Hersteller vor ihm, übernimmt Bega unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten, die durch ein ab Werk fehlerhaftes Produkt entstehen würden. Zum Beispiel für Ein- und Wiedereinbau vor Ort sowie die Wegekosten. Diese Zusage gilt für fünf Jahre vom Zeitpunkt der Lieferung des Produkts durch den Elektrogroßhandel an den Innungsfachbetrieb – unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

"Die Sorgfalt in Entwicklung und Herstellung unserer Leuchten findet ihre Fortsetzung in fachgerechter Montage und Wartung durch die elektrohandwerklichen Betriebe", sagt Heinrich Johannes Gantenbrink, geschäftsführender Gesellschafter von Bega. "Das HÜV-Konzept ist Ausdruck der Verlässlichkeit unserer Partnerschaft mit dem ZVEH."

Vorteile für alle Beteiligten

Um die HÜV in Anspruch nehmen zu können, muss der Innungsfachbetrieb die vereinbarten Verfahren zur Dokumentation und zum Nachweis des Mangels und Aufwands einhalten. Die entsprechenden Meldeformulare sind über die Kommunikationskanäle des ZVEH erhältlich. "Die Unterstützung des HÜV-Konzepts stärkt die Marke Bega und kombiniert sie mit der hohen Serviceorientierung der handwerklichen Fachbetriebe", betont ZVEH-Präsident Lothar Hellmann. "Das nützt vor allem auch den Endkunden."

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Seit Anfang 2018 gilt ein neues Gewährleistungsrecht. Dadurch werden die Rechte der Elektrohandwerksbetriebe bei Gewährleistungsfällen erweitert. Sie erhalten vom Elektrogroßhandel (im Gesetz: der Verkäufer) unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den zusätzlichen Aufwand ersetzt, die durch mangelhaft gelieferte Produkte verursacht wurden. Der Elektrogroßhandel kann seinerseits diese Kosten beim Hersteller geltend machen. Die HÜV bietet Herstellern die Möglichkeit, die Abwicklungskette abzukürzen und Gewährleistungsfälle direkt mit dem Elektrohandwerksbetrieb abzuwickeln.

"Die HÜV ermöglicht ein gesichertes und pragmatisches Verfahren zur unmittelbaren Abwicklung von Mängelgewährleistungsfällen zwischen den HÜV-Partnern und den Innungsbetrieben", erklären Hellmann und Gantenbrink. "Die Vorteile für alle Beteiligten liegen auf der Hand und dienen der Zufriedenheit des Endkunden."

Nun elf Elektro-Hersteller mit HÜV

Dem HÜV-Konzept des ZVEH haben sich bereits zehn weitere Hersteller angeschlossen:

Busch-Jaeger Elektro GmbH
Clage GmbH
EHT Haustechnik GmbH / Markenvertrieb AEG
Gira Giersiepen GmbH & Co. KG
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Heinrich Kopp GmbH
KKW Kulmbacher Klimageräte-Werk GmbH
Olsberg GmbH
Stiebel Eltron GmbH & Co. KG
Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des ZVEH.

Text: / handwerksblatt.de

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