"Der Eimer Farbe ist vom reinen Warenwert her pillepalle im Vergleich zum Schaden, den man damit anrichten kann."

"Der Eimer Farbe ist vom reinen Warenwert her pillepalle im Vergleich zum Schaden, den man damit anrichten kann." (Foto: © Sebastian Duda/123RF.com)

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Hersteller, übernehmen Sie!

Fabrikanten stehen für die Qualität ihrer Produkte ein und kooperieren mit Handwerksinnungen – zum Wohl der Mitglieder.

"Wenn wir den Mist gebaut haben, stehen wir auch dazu", erklärt Roland Brinkmann, Vertriebsleiter beim Farbenhersteller Remmers. Mit diesem kundenfreundlichen Verhalten ist das Unternehmen aus Löningen seiner Zeit voraus und hat für seine Kunden die seit Jahresbeginn geltende Reform des Mängelrechts quasi überflüssig gemacht.

In einem Fall hatte ein Maler mit zehn Litern Farbe am Ende einen Schaden im Wert von 6.000 Euro: Arbeiten, Gerüstaufbau, Abschleifen, neu beschichten etc. Da ein fabrikseitiger Fehler zugrunde lag, hat Remmers die Kosten übernommen. "Der Eimer Farbe ist vom reinen Warenwert her ja pillepalle im Vergleich zum Schaden, den man damit anrichten kann", fasst Brinkmann treffend zusammen. "Wir erwarten aber auch, dass der Handwerker nur seine Selbstkosten in Rechnung stellt und keinen Stundensatz von 89 Euro", fügt er hinzu. Der Kunde habe eine Schadensminderungspflicht und müsse außerdem gleichfalls fair bleiben.

Was nicht nur Remmers weiß: Verantwortlich für Fehler des Produktes und die Folgen ist nun mal der Hersteller. Seit Januar muss jetzt aber auch der Händler dafür gerade stehen, dem Handwerker die Arbeitskosten ersetzen und sich diese Kosten vom Hersteller zurückholen.

Innungen und Hersteller sind gemeinsam für die Handwerker aktiv

"Also warum nicht gleich direkt an den Hersteller herantreten?" dachten sich schon in den vergangenen Jahren diverse Handwerksverbände. Vor der Gesetzesänderung waren Materialfehler eine Haftungsfalle für Handwerker. Die Lösung: Die Verbände haben mit den Herstellern sogenannte Haftungsübernahmevereinbarungen (HÜV) geschlossen, in denen die Produzenten die Haftung für Fehler ihrer Waren und deren Folgen übernehmen.

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Solche HÜV haben der Zentralverband des Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerks (ZVEH) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) zugunsten ihrer Mitglieder ins Leben gerufen. Und ständig kommen neue Hersteller hinzu. Gerade für Gewerke, in denen Teile verbaut werden, die unter Umständen große Folgekosten nach sich ziehen, ist eine reibungslose Abwicklung der Gewährleistung ein großes Plus für die Mitgliedsbetriebe.

Die HÜV geht über Kulanz hinaus, denn der Hersteller bietet damit den Betrieben eine vertragliche Sicherheit. Vorteile haben auch die Endkunden: "Sie kommen in den Genuss einer noch höheren Servicequalität, denn der Fehler kann vom E-Handwerksbetrieb mit der Unterstützung des Herstellers zügiger und unbürokratisch behoben werden", schreibt der ZVEH. Der Hersteller wiederum steigere durch die Unterzeichnung der HÜV sein Renommee: "Er dokumentiert, dass er für die Qualität seiner Produkte einsteht. Darauf kann der Handwerker auch seinen Kunden hinweisen." Eine erfolgreiche Allianz, die allen Beteiligten nützt und eine echte Win-win-Situation schafft. 

Diese Elektro-Hersteller haben mit dem ZVEH eine Haftungsübernahme vereinbart:

  • Busch-Jaeger Elektro GmbH
  • Clage GmbH
  • EHT Haustechnik GmbH / AEG Markenbetrieb
  • Gira Giersiepen GmbH & Co. KG
  • Glen Dimplex Deutschland GmbH
  • Heinrich Kropp GmbH
  • KKW Kulmbacher Klimageräte-Werk GmbH / Glen Dimplex Deutschland GmbH
  • Olsberg GmbH
  • Stiebel Eltron GmbH & Co. KG
  • Vaillant GmbH & Co. KG

Mehr Infos finden Betriebe hier auf der Website der ZVEH.

SHK-Handwerk: 

SHK-Mitgliedsbetriebe können die aktuelle Liste der HÜV-Partner (unter anderem Danfoss, Grohe und Ideal Standard) vom zuständigen SHK-Landesverband anfordern oder im internen Mitgliederbereich auf der Website des ZVSHK einsehen und als Download herunterladen. Als Suchwort eingeben: HÜV Partnerschaft.

Text: / handwerksblatt.de

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