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Aktuelle Ausbildung für Büchsenmacher

Es ist eher ein exotischer Handwerks-Beruf. Aber auch die Azubis in solchen Gewerken brauchen eine aktuelle Ausbildungsordnung.

Deshalb wird die Berufsausbildung zum Büchsenmacher aktualisiert. Was sich ändert.

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Büchsenmacher stammt noch aus dem Jahr 1989. Die aktualisierte Verordnung gilt ab dem 1. August 2010 und wurde mit Sachverständigen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) für die Arbeitgeberseite und der Industriegewerkschaft Metall (IGM) für die Arbeitnehmerseite entwickelt.

Die Ausbildung zum Büchsenmacher wird dabei künftig von dreieinhalb Jahren auf drei Jahre verkürzt. Die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres der Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker werden für die Modernisierung der Berufsausbildung zum Büchsenmacher entsprechend übernommen. So soll eine geeignete betriebliche Ausbildung und Beschulung für die derzeit gut 60 Auszubildenden im Büchsenmacherhandwerk gewährleistet werden.

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Neue Ausbildungsinhalte 

Auch die Inhalte werden aktualisiert. So wurde zum Beispiel das Fertigen auf rechnergesteuerten Maschinen in die Ausbildungsordnung aufgenommen. Die traditionellen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten bleiben aber weiterhin wichtig. Im Zuge immer weitreichenderer Diskussionen um den Besitz von Waffen und die Verschärfung des Waffengesetzes, sind vor allem die waffenrechtlichen Bestimmungen für diesen Ausbildungsberuf bedeutend. Daher werden die rechtlichen Vorschriften neben den handwerklichen Tätigkeiten auch in der Gesellenprüfung entsprechend berücksichtigt. 

Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk

Einführung der Gestreckten Prüfung 

Im Ausbildungsberuf Büchsenmacher wird ab dem 1. August 2010 die so genannte "Gestreckte Gesellenprüfung" umgestellt. Die Gestreckte Gesellenprüfung teilt sich auf in Teil 1 und Teil 2. Teil 1 erstreckt sich auf die Inhalte der ersten drei Ausbildungshalbjahre und ist vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Teil 2 der Gestreckten Prüfung ist am Ende des dritten Ausbildungsjahres. Für das Gesamtergebnis wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 25 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 75 Prozent gewichtet.

Text: / handwerksblatt.de

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