Der Tarifvertrag für die Auszubildenden des Bäckerhandwerks wurde rückwirkend zum 1. September 2018 für allgemeinverbindlich erklärt. Damit müssen alle Bäckereien – auch die nicht-tarifgebundenen - ihren Lehrlingen im ersten Lehrjahr brutto 565 Euro monatlich zahlen. Die Sätze für das zweite und dritte Ausbildungsjahr liegen bei 670 beziehungsweise 800 Euro brutto im Monat. (Foto: © Jens Brüggemann)

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Azubi-Vergütungen der Bäcker gelten rückwirkend

Der Tarifvertrag für die Auszubildenden des Bäckerhandwerks wurde rückwirkend zum 1. September 2018 für allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt damit für alle Bäckereien – auch für die nicht-tarifgebundenen.

Gemeinsam mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die Allgemeinverbindlichkeit des bereits geschlossenen Tarifvertrags für Auszubildende beantragt. Nun hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages zugestimmt. Diese gilt damit rückwirkend zum 1. September 2018 – auch für alle nicht in Innungen organisierten Bäckereien im Bundesgebiet. Ausgenommen von der Regelung sind das Azubi-Ticket und der Fahrtkostenzuschuss. Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. August 2020 gekündigt werden.

Einheitlicher Mindeststandard für die Branche

"Die Zustimmung des Bundesministeriums ist ein wichtiger Baustein im Kampf um den Nachwuchs. Wir begrüßen, dass die Azubivergütung nun bindend für jeden Betrieb ist und damit ein einheitlicher Mindeststandard für die gesamte Branche geschaffen wurde", erklärt Michael Wippler, Präsident vom Zentralverband. Zur aktuellen Diskussion um eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung ergänzt Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider: "Die Allgemeinverbindlichkeit beweist, dass bei funktionierender Sozialpartnerschaft attraktive Lösungen geschaffen werden können und eine gesetzliche Mindestvergütung kein Thema sein dürfte. Diese lehnen wir daher nach wie vor ab, um die Tarifautonomie der Branche zu wahren und eine zunehmende Bürokratie zu verhindern."

Die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk beträgt bundesweit monatlich brutto:

ab 1. September 2018:

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1. Ausbildungsjahr         565 Euro
2. Ausbildungsjahr     670 Euro
3. Ausbildungsjahr     800 Euro


ab 1. September 2019:

Text: / handwerksblatt.de

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