Familie und Beruf sollen sich in der Europäischen Union künftig besser verbinden lassen. (Foto: © diego vito cervo /123RF.com)

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Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geplant

Betriebsführung

Berufstätige Eltern in Europa sollen mehr Rechte erhalten, um sich gleichberechtigt um die Betreuung von Kindern und Familienangehörigen kümmern zu können.

Familie und Beruf sollen sich in der Europäischen Union künftig besser verbinden lassen. Auf einen entsprechenden Kommissionsvorschlag haben sich Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten vorläufig geeinigt. Die Kommission begrüßte die Entscheidung als "riesigen Schritt hin zu einem sozialeren Europa." Für Väter soll europaweit ein Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen nach der Geburt ihres Kindes eingeführt werden, der in Höhe des Krankengeldes vergütet wird.

Außerdem soll der bestehende Anspruch auf vier Monate Elternurlaub gestärkt werden. Pflegende berufstätige Angehörige sollen einen Anspruch auf jeweils fünf Urlaubstage pro Jahr für Pflegetätigkeiten erhalten. Die neuen Vorschriften sollen auch das Recht für Eltern und pflegende Angehörige stärken, flexiblere Arbeitsregelungen zu beantragen. Die vorläufige Einigung muss nun noch förmlich angenommen werden.

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KMU nicht beeinträchtigen

Um erwerbstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen zu helfen, berufliche und familiäre Pflichten unter einen Hut zu bringen, schlug die Europäische Kommission im April 2017 die Initiative "Ein neuer Start" vor. Diese Initiative ist ein Baustein der europäischen Säule sozialer Rechte. In der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben werden einige neue oder höhere Standards für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub festgelegt und das Recht eingeführt, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen.

Die Richtlinie berücksichtigt die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). So will die Kommission sicherstellen, dass diese nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Die Richtlinie wird durch politische und finanzielle Maßnahmen ergänzt, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, das bestehende Kündigungsschutzrecht zu stärken, formale Betreuungs- und Pflegedienste aufzubauen und wirtschaftliche Negativanreize zu beseitigen, die Zweitverdiener davon abhalten, erwerbstätig zu sein.

Text: / handwerksblatt.de

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