Die EU-Kommission stellt den Unternehmen unter anderem einen Zollleitfaden zur Verfügung. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Brexit: Infos für Unternehmen

Betriebsführung

Die EU-Kommission hat ihre Informationskampagne für den Brexit intensiviert, um EU-Unternehmen auf ein mögliches No-Deal-Szenario im Bereich Zoll und indirekte Steuern vorzubereiten.

Die Europäische Kommission hat für Unternehmen Informationen zum Thema Brexit zusammengestellt. Die Betriebe können sich damit auf ein mögliches No-Deal-Szenario im Bereich Zoll und indirekte Steuern vorbereiten. Den Unternehmen stehen damit ein Zollleitfaden und weitere Unterlagen zur Verfügung, darunter eine einfache 5-Punkte-Checkliste (in englischer Sprache), die einen Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen bietet.

"Da der 29. März und damit die Gefahr eines No-Deal-Brexits immer näher rücken, setzen die Europäische Kommission und die nationalen Zollbehörden alles daran, um für die Einführung von Kontrollen des Warenverkehrs zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gerüstet zu sein", so Pierre Moscovici, EU-Wirtschaftskommissar. "Dies ist unabdingbar, um unsere Verbraucher und unseren Binnenmarkt zu schützen. Vieles hängt davon ab, ob die Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, in der Lage sind, sich schnell mit den Zollvorschriften vertraut zu machen, die im Falle eines No-Deals ab dem ersten Tag Anwendung finden werden. Unsere Informationskampagne soll den Unternehmen dabei helfen, denn wir dürfen keine Zeit verlieren", so Moscovici weiter.

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Die Informationskampagne ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, Vorbereitungen für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne Austrittsabkommen zu treffen. Bei der heute gestarteten Kampagne geht es darum, Unternehmen in der EU, besonders kleine und mittlere Betriebe, zu sensibilisieren. Um sich auf ein No-Deal-Szenario vorzubereiten und weiter Handel mit dem Vereinigten Königreich treiben zu können, sollten diese Unternehmen:

  • prüfen, ob sie über die notwendigen technischen und personellen Kapazitäten verfügen, um Zollverfahren und -vorschriften, etwa im Bereich der Präferenzursprungsregeln‚ anzuwenden;
  • erwägen‚ falls das Vereinigte Königreich Teil ihrer Lieferkette ist, verschiedene zollrechtliche Bewilligungen einzuholen und sich registrieren zu lassen, um ihre Handelsgeschäfte zu erleichtern;
  • Kontakt mit ihrer nationalen Zollbehörde aufnehmen‚ um zu erfahren, welche weiteren Vorbereitungen sie treffen können.

 

Auch in den Mitgliedstaaten laufen die Vorbereitungen um sicherzustellen, dass die nationalen Zolleinrichtungen und die nationale Logistik für ein No-Deal-Szenario gerüstet sind. Dabei werden die Länder von der Kommission unterstützt.

Text: / handwerksblatt.de